Aufsatz 
Lahnstein im dreißigjährigen Kriege
Entstehung
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4 ein Gefreiter, um 5 die Tagesrunde. Den geſamten Dienſt beauf⸗ ſichtigte der ſtädtiſche Wachtmeiſter. Er mußte an jedem Abend die Wache aufführen, in Abweſenheit des Amtmanns die Loſung auf dem Schloß bei dem Zollſchreiber oder dem Schultheißen holen, oder wenn auch dieſe abweſend waren, dieſelbe den Gerichtsperſonen, die die Runde hatten, ſelber geben. Er hatte ferner bei Eröffnung und Schließung der Thore zugegen zu ſein und wegen jeder Fahrläſſigkeit dem Schultheißen ſchriftlichen Bericht abzuſtatten..) In Fällen der Not, wo eine ſchnelle Meldung(oder Warnung) geſchehen mußte, verrichteten beſondere Läufer dieſen Dienſt, denn unter den ſtändigen Poſten der Bürgermeiſterrechnung findet ſich einer über 2 Gld. und 8 Viertel Wein fürdie Löper. Um erndlich bei einer Beſchießung oder einer zufällig entſtehenden Feuers⸗ brunſt nicht an Waſſermangel zu leiden, mußte jeder Bürger vor ſeiner Thür oder im Hauſe eine Ohm Waſſer haben.

Eine zweite, nicht minder wichtige Aufgabe war die Fürſorge für die durch den Krieg vermehrte Zahl der ärmeren Bürger. Um die Menge der Unvermögenden und dereinſt Hülfsbedürftigen nicht noch weiter anwachſen zu laſſen, wurde im Mai 38 beſtimmt, daß alle diejenigen, die in der Stadt ſich aufhielten, ohne Bürger zu ſein, bei den Bürgermeiſtern ſich anmelden und ihreeheliche Geburts⸗ und Abſchiedsbriefe beibringen ſollten. Wer dies nicht vermochte, mußte innerhalb 14 Tagen die Stadt räumen, und kein Bürger durfte ihn ohne Erlaubnis des Herrn Schultheißen oder der Bürgermeiſteraufhalten noch beherbergen bei unnachläßlicher Strafe. Im Jahre 44 finden wir nur 5 Nichtbürger alsInwohner verzeichnet, die gleich den Bürgern Wachtdienſt thun und Wachtholz geben mußten. Daneben hatten ſie eine kleine monatliche Abgabe zu zahlen. Schneider Theiß von Frücht ent⸗ richtete das ganze Jahr hindurch 4 Gld. 12 Alb. und mußte ein Fenſter in die große Rathausſtube machen laſſen.

In Verwaltung der Stadt befanden ſich eine Reihe von Vermächt⸗ niſſen, deren Ertrag zum beſten der Armen verwandt wurde. So wurden zum Jahrgedächtnis des geweſenen Zollſchreibers Friedrich Weinbach jährlich 5 Gld. durch den Bürgermeiſter den Armen gegeben; an den Fronfaſten wegen Niclas Kolb für 4 Gld. und am Peter- Paulstag

²) Beſtallung des Wachtmeiſters Joh. Weſer; im Kirchenbuche wird er mit Bezug auf ſeine Pflichten Vicekommandant genannt.