Scharen vorüberzieheu, die im Verein mit dem ſpaniſchen General Verdugo die Städte und Burgen der niederen Grafſchaft Katzenelnbogen — auch Braubach mit der Marksburg— dem Landgrafen von Kaſſel nehmen wollten, um ſie dem Verwandten in Darmſtadt zu übergeben. Nur die Feſte Rheinfels hielt ſich unter dem tapferen Oberſten Johann von Uffeln fünf Wochen lang; dann zog dieſer mit ſeinen Kriegern unter klingendem Spiel und mit wehenden Fahnen über Naſtätten auf Kaſſel zu(3. Sept.).¹) Immer ſchlimmer hauſten die ſpaniſchen Truppen und der grauſame kaiſerliche Oberſt Görzenich in den naſſauiſchen Landen, ſodaß viele Bewohner des Taunus Heimat und Herd im Stich ließen, um in den ummauerten Städten des Rheins Schutz zu ſuchen.²) Auch das Kurfürſtentum Mainz hatte in einigen Teilen viel gelitten. Darum fordert der Kurfürſt?) von„ſeiner Stadt Oberlohnſtein“ bereits im Jahre 1622 eine beſondere Abgabe von 200 Königsthalern(zu 5 Gld.) und 200 Reichsthalern(zu 4 Gld.),¹) von denen zu Oſtern die Hälfte zu erlegen war. Vom Jahre 1624 ab betrug die„Landrettungsſteuer“ je 441 ¾ Gld. zu Trinitatis und Martini. Im Februar 1628 wurden die Schatzungsliſten der vergangenen Jahre vor dem Rat geprüft. Die erſte von 1622 zeigte nur 3 Reſtanten, darunter zwei Auswärtige, den
¹) Theatr. Eur. I. 928. ²) Wilhelmi, Mitteil. aus der Geſch. der Gem. Braubach. S. 29. ³) Kurfürſten von Mainz im 30jähr. Kriege ſind:
Joh. Schweickhard 1604— 1626. Friedr. von Greifenklau 1626—1629. Anſelm Caſimir 1629— 1647. Johann Philipp 1647— 1673.
⁴) Bald gilt der Thaler viel weniger; dieſe Verſchiedenheit beruht auf der ungeheuren Münzverſchlechterung, die im Anfang des Jahrhunderts Platz gegriffen hatte; ſelbſt die kaiſerliche Regierung arbeitete bei den böhmiſchen Prozeſſen in ſchmählicher Weiſe mit minderwertigem Gelde. Auf einem Tage zu Augsburg im Jahre 1623 beſchloß man nun, den Thaler, der ſtellenweiſe 12 und 15 Gulden gegolten hatte, auf 18 Batzen, oder 1 ½ Gld. herabzuſetzen. Auch Kurmainz trat dieſem Beſchluſſe bei. Infolgedeſſen ſetzen die Oberlahnſteiner Einnehmer des Jahres 1626 über ihre Liſten:
1 Rchsthlr.= 1 ½ Gld.
1 Goldgld.= 1 Gld. 44 Krz. 1 Dukat— 2„ 24„ 1 Königsort= 5 Batzen.
Sie rechnen dann aber nach der in Oberlahnſtein gebräuchlichen Münze: 1 Gld.= 3 Kopfſtück oder 15 Batzen. Bald verſchwindet die Batzenrechnung ganz, und es tritt an deren Stelle der Gulden zu 24 Albus.(Weißpfennig.)


