Aufsatz 
Erzbischof Giselher von Magdeburg : ein Beitrag zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit : 1. Teil / von Arthur Boehmer
Entstehung
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Ansehen und die Gnade, die Giselher beim Kaiser fand, Zeugnis ablegen. Die Venetianer nämlich schickten Gesandte und baten um Bestätigung der alten Ver- träge. An den Verhandlungen, die unter dem Vorsitz des Kaisers in Gegenwart der beiden Kaiserinnen und der versammelten hohen Geistlichkeit und des Reichs- adels geführt wurden, nahm auch Giselher teil.) Das geschah am 7. Juni. Drei Tage später erhielt die Abtei Kempten auf Giselhers Verwendung das Privileg der freien Abtswahl.²) Am 14. Juni wurden auf die gemeinsamen Bitten der beiden Kaiserinnen und der beiden vielleicht einflussreichsten deutschen Prälaten jener Zeit, des Erzbischofs von Magdeburg und seines Freundes Theoderich von Metz, dem wackeren Willigis von Mainz die Besitzungen seiner Kirche in Bingen bestätigt und gemehrt.²) Am 17. Juni intervenierte Giselher mit Willigis für die Abtei Corvey4) und an demselben Tage wurde der Besitzstand der reichen Abtei Pöhlde, die vor zwei Jahren an Magdeburg gekommen und der St. Moritzkirche untergeordnet worden war, durch UÜberweisung der in der Grafschaft Siegberts be- legenen und von einem gewissen Liuzicho als Lehn besessenen Gutes Bunonroth erweitert.) Nehmen wir zu den wiederholten Interventionen, welche den Einfluss des Intervenienten als mächtig erscheinen lassen, und der Bereicherung der Abtei Pöhlde, die doch auch in Giselhers Interesse lag, die Übertragung der freilich schon vor zwei Jahren von dem Magdeburger Erzbischof gewonnenen Abtei Merse- burg durch den Papst, der doch auch nur auf Wunsch des Kaisers handelte:) so gewinnen wir die Uberzeugung, dass Giselher fast zwei Jahre nach der Aufhebung des Bistums Merseburg bei Otto II. wenigstens ebenso grosse Autorität besass, als vor der Zerstückelung der Diöcese, und dass demnach für jenes Auflösungsgeschäft, bei dem die Synodalbeschlüsse wenig berücksichtigt wurden, grosse Vollmachten existirt haben müssen, die Giselher von dem Vorwurf der Willkür und damit zu- sammenhängenden Verdächtigungen freisprechen.

Die Reichsversammlung von Verona ging bald auseinander;) besonders mochte es den sächsischen Fürsten daran liegen, den heimatlichen Boden, über dem sich bereits bei ihrem Aufbruch nach Italien ein Gewitter zusammengezogen,

¹) Stumpf Reg, 847; Mon. Germ. Legg. II, 35 36; dazu Giesebrecht, Jahrb. 86.

2) Stumpf Reg. 850; Mon. Boica 31a, 241: propter petitionem Gisilharii Magdeburgensis venerabilis archiepiscopi imperiali auctoritate concessimus...

3) Stumpf Reg. 853; Gudenus Cod. Dipl. I, 12: archiepiscopo Gisilhero et Theoderico Metensi episcopo supplicantibus.

4) Stumpf Reg. 856; Falke Cod. traditionum Corbeiens. p. 719: ob interventionem fldelium nostrorum Villigisi... et gisilharii Magadaburgensis venerabilis sedis archiepiscopi piam petitionem.

5) Stumpf Reg. 857; Höfer I, 521.

6) Jaffé Regest. Pontific. 2924. Die Bulle ist datiert: 5 Kal. Mai, fällt also in die Zeit des Aufenthaltes Ottos in Rom, wo ja auch Giselher damals weilte; Sagittar p. 202; dass aber der Kaiser den Papst bestimmte, ergiebt sich aus der Wendung: consultu ac consensu dilecti et spiritualis filii nostri Ottonis videlicet imperatoris etc.

7) Thietmar III, 15.