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sogenannte„Gymnasial- Monopol“ plieb bestehen und drängte bis auf den heutigen Tag die wohlhabenderen Klassen dazu, ihre Kinder in diese Anstalten zu schicken. 1.0
Eine nicht so ungestörte Entwicklung nahm das Realschulwesen in Preuben.
Die ersten Anfänge einer Realschule fallen fast 200 Jahre zurück. Im Jahre 1706 hatte der Archidiakonus Christoph Semmler in Halle die erste„mathematische und mechanische Realschule“ errichtet, die, als Fachschule gedacht, dem künftigen Handwerker Kenntnis in allen möglichen mechanischen Fertigkeiten und den für ihn notwendigen Materialien verschaffen sollte. Der Versuch mißlang, und auch die von ihm 1733 eröffnete „mathematische, mechanische und ökonomische Realschule“ ging mit seinem Tode 1740 ein. Was gut und gesund an dem Gedanken war, wurde von Joh. Jul. Hecker, der als Lehrer am Francke'schen Pädagogium in Halle Semmlers Schöpfungen kennen gelernt hatte, wieder aufgenommen. Als Prediger nach Berlin versetzt, rief er 1747 die„Okonomische, Mathematische Realschule“ ins Leben. Sie bestand aus einer Anzahl von Fachschulen, die auf den elementaren Unterricht der deutschen Schulen ihren Fachunterricht aufbauten, aber auch allgemein bildende Disziplinen pflegten.
Die Entwicklung dieser Anstalt, der im Jahre 1759 von Friedrich II. gestattet wurde, die Bezeichnung„Königliche Realschule“ zu führen, ist für die Geschichte des Realschul- wesens von großer Bedeutung, da sie den Anstoß zur Gründung von ähmlichen Schulen in den verschiedensten Städten gegeben hat. Unter der Leitung des Direktors Aug. Spilleke trat das Handwerkmäßige im Unterricht dieser Anstalt immer mehr zurück und wissen- schaftliche Methode und wissenschaftliche Fächer rückten in den Vordergrund. Aus den unter dem gemeinsamen Namen Realschule“ bestehenden Anstalten haben sich später als einzelne Schulen abgetrennt: das Königl. Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, das Königl. Kaiser Wilhelms-Realgymnasium und die höhere Töchterschule, die Königl. Elisabethenschule.
Die preußischen Schulbehörden ließen die Realanstalten zunächst sich selber ent- wickeln. Der schon damals heftig entbrennende Streit, ob für diese Schulen Latein als obligatorischer Lehrgegenstand zu fordern sei, führte meist doch zur Aufnahme des Latein in den Lehrplan, da ein Eintritt zu einer staatlichen, wenn auch subalternen Karriere ohne Kennt- nis des Latein nicht denkbar war. Die erste festere Organisation erhielten die Realschulen durch die„Vorläufige Instruktion über die an höheren Bürger- und Realschulen anzuordnenden Entlassungsprüfungen“ vom 8. März 1832. Mit dem Bestehen der Prüfung wurden zum ersten Male allgemein den Schulen auch Berechtigungen erteilt, die seit 1827 nur teilweise einzelnen Anstalten zugebilligt waren, nämlich die Zulassung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst, der Eintritt in das Post-, Forst- und Baufach, sowie in den Subalterndienst. Obgleich einem Schüler bei mangelnder Kenntnis des Lateinischen, wenn er sonst gut bestanden hatte, das Zeug- nis nicht versagt werden durfte— ein Zugeständnis, das 1841 wieder zurückgezogen wurde— so war ihm doch der Eintritt in eine Laufbahn, die die Kenntnisse des Lateinischen forderte, und dies wurde überall verlangt, verschlossen. Die Folge war, dab das Latein im Lehrplan blieb und ganz allgemein wurde. Auf die Zunahme der Realschulen hatte diese Instruktion zunächst einen sehr günstigen Einfluß. Die Zahl der zu Entlassungsprüfungen berechtigten Anstalten hob sich von 9 im Jahre 1832 auf 41 im Jahre 1842. Von da an war das Anwachsen ein sehr geringes, da verschiedene Berechtigungen den Schulen plötzlich nur unter er- schwerenden Bedingungen zugestanden, schließlich ganz entzogen wurden, wie z. B. 1855 die Zulassung zur Bauakademie, 1857 die Berechtigung zur Ablegung der Referendar- und Assessorprüfung im Bergfach. Die Entwicklung des Realschulwesens befand sich in einer


