Aufsatz 
Die Entwicklung des lateinischen höheren Schulwesens in Frankfurt/M
Entstehung
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hatte aber die erste zunächst nur technische, keine allgemein bildenden Ziele, die andere wurde lediglich von den Kindern der orthodoxen Juden besucht. Es ist erklärlich, daß bei dem Anwachsen der Bevölkerung in dieser langen Zeit(1823 zühlte Frankfurt 43918 Ein- wohner, 1858 deren 67975) ein dringendes Bedürfnis nach neuen Schulen sich herausstellte und daß zahlreiche Privatinstitute entstehen konnten, die eine große Schülerzahl aufwiesen. Im Jahre 1857 kam endlich die Gründung der höheren Bürgerschule zustande. Es wurde die Anstalt der protestantischen Gemeinde überwiesen, indem die Bestimmungen der Dotationsurkunde von 1830 auf sie Anwendung fanden. Die Mittelschule ging als solche ein, in das Haus kam eine aus Aushilfsklassen im Schönburger Hofe erwachsene Volksschule, nach der damaligen Bezeichnung Bürgerschule, die den Namen Katharinenschule erhielt. Die höhere Bürgerschule war also wieder eine protestantische Schule und zwar wurde das Prinzip der Konfessionalität so streng aufrecht erhalten, dab die vorgesetzte Behörde, die vereinten evangelisch-protestantischen Konsistorien, verlangte und durchsetzte, dab ebenso wie an der Musterschule die katholischen Schüler, die in die Anstalt eintraten, keine Dis- pensation vom evangelischen Religions-Unterricht erhielten, sondern gezwungen waren, an diesem Unterrichte teilzunehmen. Durch die Aufhebung der Mittelschule war eine Lücke in dem Frankfurter Schulwesen entstanden. Schon nach 3 Jahren beschloß man daher die Gründung einer neuen Mittelschule und eröffnete sie alsmittlere Bürgerschule am 27. Mai 1861. Hier nahm man zum ersten Male von einem konfessionellen Charakter Abstand. Zwar wurde sie den vereinten evangelisch-protestantischen Behörden unterstellt, aber diese wurden beauftragt, auch Kinder nicht protestantischer Eltern nach der Reihenfolge der Ammeldungen ohne Bevorzugung protestantischer Kinder aufzunehmen und die auf- genommenen Kinder nicht protestantischer Konfession auf Antrag der Eltern oder Vor- münder von dem konfessionellen Religionsunterricht zu entbinden. Die von der gesetz- gebenden Versanunlung zur Prüfung der Schulfrage eingesetzte Kommission hatte die Dotation für die evangelisch-protestantischen Gemeinden für abgeschlossen erklärt. So war mit dem alten Prinzip der Konfessionalität gebrochen, von jetzt an sind alle von der Stadt gegründeten Schulen simultan. Die Frequenz der beiden zuletzt entstandenen Anstalten hob sich schnell, so daß die Errichtung neuer Schulen in das Auge gefaßt werden mußte. Da traten die Ereignisse von 1866 ein. Die gänzliche Umwälzung des Frankfurter Staatswesens verhinderte zunächst jede Neugründung, die Uberführung der alten Schulen in die neuen Ver- hältnisse brachte so viel Anderungen, daß erst Anfang der siebziger Jahre neue Volksschulen und 1876 die neuen höheren Schulen entstanden. Ehe wir hierauf eingehen, wollen wir unter- suchen, welche von den früheren Schulen als höhere Schulen zu betrachten sind, und welche Stellung unter ihnen die lateinlosen gegenüber den lateintreibenden Anstalten einnehmen.

Die Frage, welche Schulen als höhere Schulen in früheren Jahrzehnten anzusehen sind, ist speciell für Frankfurt schwer zu beantworten. Nach unseren jetzigen Verhältnissen werden zu den höheren Schulen nur die gerechnet, die gewisse staatliche Berechtigungen, mindestens die zum einjährigen freiwilligen Dienst, gewähren. In allen diesen Anstalten werden wenigstens zwei fremde Sprachen obligatorisch gelehrt. Staatliche Berechtigungen erteilten Frankfurter Schulen bis zum Jahre 1866 nicht. Wollten wir das Erlernen zweier fremder Sprachen als Maßstab anlegen, so würde die Musterschule erst von 1852 an, das Philan- thropin von 1837 an zu der Kategorie der höheren Schulen zu rechnen sein. Die ganze Organisation