Aufsatz 
Die Entwicklung des lateinischen höheren Schulwesens in Frankfurt/M
Entstehung
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herstellung der alten Verfassung blieb zunächst die unter dem Fürsten Primas eingeführte Schulorganisation im allgemeinen unverändert; nur der Schule der israelitischen Gemeinde wurde der von der Großherzoglichen Regierung geleistete jährliche Beitrag entzogen.

Eine vom Senate versuchte Umgestaltung der Weißfrauenschulen, die mehr den Charakter einer Mittelschule hatten, zu einer gewöhnlichen Volksschule scheiterte vorläufig an dem energischen Proteste des Inspektors dieser Schulen, des Oberstudienrats Pfarrer Kirchner.

Die oben erwähnte katholische Realschule ging schon im Jahre 1814 ein, dafür füllten sich aber immer mehr die Klassen der Domschulen, so daß eine Trennung vor- genommen werden mußte und zwar in der Art, daß die eine Abteilung ein höheres Schul- geld bezahlte. Das Unternehmen hatte unerwarteten Erfolg, die Klassen mußten vermehrt werden, im Sommer 1816 finden wir 3 Klassen mit, je 2 jährigem Kursus, die als die An- fänge der Selektenschule zu betrachten sind. Das Schicksal der katholischen Realschule traf auch das Lyceum Carolinum, es hörte im Jahre 1814 auf. Ein Versuch, Realklassen mit dem Gymnasium zu verbinden, das durch Ratsbeschluß vom 29. August 1814 wieder wie früher eingerichtet wurde, nur daß jetzt beide christliche Konfessionen gleichberechtigt. sein sollten, mißlang ebenfalls, die Realklassen wurden 1818 aufgelöst.

Die künftige Gestaltung des Schulwesens wurde durch die Konstitutions-Ergänzungs- akte vom 18. Oktober 1816 vorgezeichnet.

Wenn auch nach Artikel 41das Gymnasium künftig eine allen christlichen Kon- fessionen gemeinschaftlich angehörende, jüdische Religions-Bekenner nicht ausschließende, jedoch dem evangelischen Consistorio wie ehedem allein untergeordnete Unterrichtsanstalt sein und bleiben sollte, so war doch das übrige Schulwesen streng konfessionell organisiert. Aufsichtsbehörden waren: das lutherische Konsistorium, das evangelisch-protestantische Konsistorium und die katholische Kirchen- und Schulkommission. Für die Katholiken schien qurch die bestehenden Schulen in jeder Beziehung gesorgt zu sein; die Organisation des protestantischen Schulwesens musste dagegen ernstlich in Angriff genommen werden; sie führte im Jahre 1824 zur Gründung von 4 neuen Anstalten, nämlich von 3 Volksschulen: der Weißfrauenschule, der Allerheiligenschule und der Dreikönigsschule und von der Katharinen- schule, die als Mittelschule bezeichnet und so benannt wurde. Mit dieser Gründung gingen sämtliche Quartierschulen und die früher erwähnte alte Weißfrauenschule ein. In den im Jahre 1830 erlassenenDotationen wurden die später so viel umstrittenen Leistungen des Staates gegenüber den christlichen Konfessionen festgesetzt und den protestantischen Ge- meinden die oben genannten 4 Schulen, der katholischen Gemeinde aber die Selektenschule, die Domschule, die Englisch-Fräuleinschule und die Rosenberger Einigungsschule eigentümlich und für immer zugesprochen und die Kosten des gesamten Unterhalts dieser Schulen seitens des Staates garantiert. Die Musterschule gehörte nicht der Stadt, sondern war eine von der Stadt zuweilen unterstützte protestantische Privatanstalt, die zwar unter den vereinigten protestantischen Konsistorien stand, aber von einer eigenen ökonomischen Deputation ver- waltet wurde. Die Schule der israelitischen Gemeinde fiel gänzlich den Juden zur Last.

Vom Jahre 1824 an blieb 33 Jahre lang die Zahl der öffentlichen Frankfurter Schulen unverändert. Zwar traten im Jahre 1852 die von der Gesellschaft zur Beförderung nützlicher Künste und deren Hilfswissenschaften gegründete Gewerbeschule hinzu und im Jahre 1853 die Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft; von diesen Schulen