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nisi risus noster impuritatibus, nisi flagitiis misceatur ist schwerlich mehr der Unterschied von den zuletzt besprochenen Beispielen empfunden.
Unter den Bedingungssätzen von der Form si sit-erit sind im späteren Latein eine grosse Anzahl, die allgemeinen Inhalb haben, nicht aber im Altlatein und auch selten bei Cicero. Für die nicht seltenen Fälle des Nebeneinander von Konj. Präs. und erstem Futur in Sätzen nicht allgemeinen Inhalts haben wir keine andere Erklärung finden können, als die der ursprüng- lichen Verwandtschaft der beiden Formen.
II.
Eine neue Theorie über den Irrealis der Gegenwart im Lateinischen.
Eine solche hat R. Methner in seinem Buche: Unter- suchungen zur lateinischen Tempus- und Moduslehre, Berlin 1901, S. 131 ff. aufgestellt und kommt nach einer Erörterung von wenigen Seiten zu dem Schluss:„Also der Konj. Impf. ist, wenn man ihn schon Irrealis nennen will, überall ein Irrealis der Vergangenheit. Wir haben also 2 Irreales der Vergangen- heit, der eine bezeichnet die Handlung schlechthin, der andere die abgeschlossene Handlung.“
Wenn ich in meiner Anzeige des Buches in Wochenschrift f. klass. Phil. 1902 Sp. 296 ff. auf diese Theorie nicht einge- gangen bin, so ist das nicht etwa geschehen, weil ich keinen Einwand zu erheben hatte, sondern weil ich nicht fürchtete, dass dieses Ergebnis irgendwie Anerkennung finden könnte, und weil mein Urteil über das ganze Buch, dass es ohne genügende Kenntnis der reichen syntaktischen Litteratur geschrieben sei und schon deshalb schwerlich Ergebnisse zeitigen könne, be-


