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Art vereinigt und zusammengestellt babe, ist irrig, wenn anders es erlaubt ist, den Konjunktiv Präsens im Lateinischen als eine einheitliche Form zu betrachten, was ja die römischen Gram- matiker selbst getan haben. Eine andere Frage ist natürlich die, ob man nicht, um tiefer einzudringen, verschiedene Gruppen insbesondere der Formen si sit-est und si sit-erit unter- scheiden müsse. Dass ich sie bejahe, geht aus dem ersten Teil dieser Studien hervor, wo ich dieselbe Arbeit für die entsprechen- den Formen der Vergangenheit unternommen, auch schon aus dem 2. Teil meiner Dissertation, De modorum temporumque in enuntiatis conditionalibus latinis permutatione, Strassburg 1885, wo ich dies für Plautus versucht habe.
Bevor ich aber daran gehe, diese Untersuchung fortzusetzen, bedarf es einer Auseinandersetzung mit A. Dittmar, welcher in einer Anzeige von P. Cauers Grammatica militans in der Berl. Phil. Wochenschrift 1904 Sp. 1001 ff. die von der histo- rischen Grammatik durchweg angenommenen Anschauungen über den Irrealis und Potentialis im Bedingungssatze rundweg abweist. Es dürfte nicht überflüssig sein, an die Geschichte dieser An- schauungen hier zu erinnern.
Im Jahre 1874 erschien die Göttinger Dissertation von Rothheimer, De enuntiatis condicionalibus Plautinis, von der Langen, Beiträge zur Kritik und Erklärung des Plautus, Leipzig 1880, S. 44 sagte, dass sie„nicht mehr als eine Sammlung des Materials“ enthalte, was noch der kritischen Sichtung und Er- klärung bedürfe. Indessen unterschied Rothheimer S. 36 und 8. 43 ff. bei der Behandlung der Bedingungssätze von der Form si sit-sit und si sit est und erit schon diejenigen, durch welche„ea sumuntur, quae sunt aut esse possunt“ und die, welche „tertii generis dictorum locum obtinent“ bezw.„ad genus tertium accedunt“. Das„genus tertium“ ist der Irrealis.
Langens kritische Sichtung und Erklärung habe ich in weiner Dissertation zum grossen Teil bestritten, aber im 1. Kapitel den Gedanken weiter verfolgt, den er S. 52 folgendermassen aus- drückt:„Die lateinische Sprache hatte zur Zeit des Plautus die Scheidung der Gegensätze zu der Annahme der Wirblichkeit in Annahme der Möglichkeit und unbedingten Nichtwirklichkeit


