Aufsatz 
Kaiser Otto der Große. Vortrag beim Schlußakt 1879 / Maximilian Josef Hoefner
Entstehung
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Berechtigungen: A. Realſchule I. Ordnung.

1) Geltend für das Deutſche Reich. Der Erwerb eines Maturitäts⸗Zeugniſſes ge⸗ währt: Befreiung vom Portepeefähnrich⸗Examen und von der Prüfung zum Eintritt auf Avancement in die Armee und Marine und befähigt zur Aufnahme in das reitende Feldjäger⸗Corps und als Eleve in den Poſtdienſt. Das Zeugniß zur Reife für Prima befähigt zur Zulaſſung zum Fähn⸗ rich⸗Examen, zum Zahlmeiſter⸗, Militär⸗Intendantur⸗ und Magazin⸗Dienſt. Der einjährige erfolg⸗ reiche Beſuch der Ober⸗Secunda berechtigt zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt.

2) Geltend für das Großherzogthum Heſſen. Der Erwerb eines Maturitäts⸗ Zeugniſſes gewährt: Zulaſſung zum Univerſitätsſtudium und zur Prüfung im Finanz⸗ und Techniſchen Fach, für die Stelle der Steuerkommiſſäre, Steuerinſpektor, Rentbeamten, Ober⸗ einnehmer, Oberzollinſpektor, Forſtmeiſter, Oberförſter, Provinzial⸗ und Kreisbaumeiſter, Bergmeiſter, Salineninſpektor und Eiſenbahn⸗Ingenieure; zum Studium des Gymnaſial⸗ und Realſchul⸗ lehramts für die mathematiſch⸗naturwiſſenſchaftlichen Fächer; zum Eintritt in alle Fächer der Techniſchen Hochſchule.

B. Realſchule II. Ordnung.

Der einjährige erfolgreiche Beſuch der Erſten Klaſſe berechtigt zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſt; derſelbe gewährt den Abſchluß der geeigneten Ausbildung für die bürgerlichen Berufsarten, insbeſondere für Handel, Gewerbe und Landwirthſchaft.