Aufsatz 
Kaiser Otto der Große. Vortrag beim Schlußakt 1879 / Maximilian Josef Hoefner
Entstehung
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Dienſtag den 24. Auguſt, Nachmittags 3 Uhr:

Schlußfeier

im Akademie⸗Saale des Kurfürſtlichen Schloſſes.

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Geſang:Vertrauen von Zöllner.

Hamlets reflections on the player and himself by Shakespeare, vorgetragen von Franz

Schneider aus Mainz.

3. Declamation.

4. Geſang:Der Wald, von Häſer.

5.Marius dans les marais de Minturnes, par Arnault, vorgetragen von Johann Ledroit aus Mainz.

6.Die Macht der Muſik, vorgetragen von Wilhelm Jännicke aus Mainz.

7. Anrede des Direktors.

8. Geſang:Zum Rhein, von Marſchner.

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Gn;

III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen zur Aufnahme in die Anſtalt und die derſelben zuſtehenden Berechtigungen.

Das Schuljahr 188081 beginnt Freitag am 1. October, an welchem die Aufnahme⸗ prüfungen am Vormittag 9 Uhr ſtattfinden.

Die Anmeldungen haben zu erfolgen im Realſchulgebäude Donnerſtag den 30. September von Morgens 8 Uhr und Nachmittags 3 Uhr.

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten (4 Species) beſitzen. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände, worüber eine Prüfung entſcheidet.

Außer dem Zeugniß über den letzten Schulbeſuch iſt ein Geburts⸗ oder Taufſchein ſowie ein Impfſchein beizubringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich für Schüler der Sexta und Quinta I. O., ſowie für Klaſſe 6 und 5 II. O. 60 Mark; für Quarta und Tertia I. O., ſowie für Klaſſe 4 und 3 II. O. 72 Mark; für Secunda und Prima I. O., ſowie für Klaſſe 2 und 1 II. O. 84 Mark, und wird in viertel⸗ jährigen Beträgen zu Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds, Große Bleiche 27, entrichtee. Von Brüdern, welche die Realſchule beſuchen, wird dem Zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem Dritten und Folgenden die Hälfte deſſelben erlaſſen.