Aufsatz 
Das doppelte Motiv im Freiermord oder der ursprüngliche Schluss der Odyssee / von Adam
Entstehung
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verräth ¹). Der treue Hirt ermahnt Odysseus, nicht zu lange draussen zu zögern, weil er geworfen oder geschlagen werden könne; dieser jedoch erklärt mit stoischem Gleichmuth, wegen seines hungrigen Magens alles ertragen zu wollen ²). Die hier versuchte Motivirung der Trennung beider Männer wurde dadurch veranlasst, dass nach der älteren Darstellung, als noch 204 290 fehlten, einer nach dem andern den Palast betrat ³). Rührend ist die Scene, in welcher der treue Argos selbst in der Bettlergestalt seinen ehemaligen Herrn erkennt 4). Eumäus, der nichts davon merkt, beklagt den Tod seines Königs, der hier ihm wieder gewiss ist ⁵5). Telemach empfängt den treuen Hirten freundlich, bewirthet ihn und lässt durch denselben unter Beifügung von Gaben den inzwischen eingetretenen Bettler zum Herumgehen auffordern 6). Die Ein- führung Athenes, die nochmals den Bettler zum Bittgange ermuntert haben soll, ist um so ungereimter, da Odysseus später nicht einmal den Opferer Leiodes verschont, welcher sich vergebens auf seine Unschuld und gute Gesinnung beruft 7). Die Verse 358 364 sind Eigenthum des Verfassers der Erkennungsscene ebenso wie 369 413, in welchen Melanthius wieder auftritt. Antinous wird von dem sich als Herrn des Hauses fühlenden Telemach zur Ordnung gerufen s), was an sich nicht unpassend ist; dagegen widersprechen die Fragen nach dem Fremdlinge?) und die Rede des Antinous¹⁰) der wiederholten Frage desselben Mannes nach der Herkunft des Bettlers); ebenso verkehrt ist, dass der Dichter den Antinous den Schemel zwei Mal ergreifen lässt 12), Das Stück 369 413 ergibt sich um so mehr als späteres Einschiebsel, weil es innerhalb desselben Rahmens, d. h. gleichlautender oder gleichsinniger Verse sich befindet ¹⁵).

An der Erzählung des Odysseus in 415 444 ist kein Anstoss zu nehmen; denn es lässt sich zeigen, dass XIV, 258 272, welche= 427 441 sind, und 419 424, die XIX, 75 80 wiederkehren, aus unserer, als ihrer gemeinschaftlichen Quelle entspringen. Antinous wirft mit dem Schemel nach Odysseus, worauf dieser den Preiern vorhält, dass er wegen des Hungers misshandelt worden sei, weshalb den Frevler noch vor der Hochzeit das Todesloos ereilen möge 14). Erzürnt droht ihm jener, ihn an Händen oder Füssen so im Hause herumzuzerren, dass ihm die Haut geschunden würde ¹⁵). Die Verse sind ein Ausfluss des zweiten Motives, speciell der Erkennungsscene, die übrigen Freier ignoriren die Drohung des Antinous und nehmen Partei für den Bettler ¹6), eine Gesinnung, die völlig mit ihrer seitherigen Denkungsweise contrastirt. Dazu kommt, dass auch der Scholiast 475 480 verwirft ¹⁷), weshalb wir 464 481 als spätere Zuthat betrachten.

Die folgende Stelle zeigt wieder deutlich die Spuren der Erkennungsscene; Telemach trägt nämlich den Schmerz über die Misshandlung seines Vaters, sinnt aber auf böse Vergeltung ¹⁸). Penelope, welche sich sonst im Obergemache aufhält, soll den Wurf bemerkt haben; ja sie weiss sogar, dass Antinous mit dem Schemel geworfen hat ¹⁹); auch Eurynome, die zweite Hauptdienerin, tritt auf 20). Eumäus, der nur noth- gedrungen in der Stadt zu weilen vorgibt ²¹), bleibt hier bis gegen Abend ohne Grund ²²); denn zu der Botschaft an Odysseus konnte Penelope jeden Diener und jegliche Dienerin benutzen, da sie im Neben- gemache sitzt² ³). Ferner wird er des Ausgleichs halber beauftragt, wegen des Apollofestes am nächsten Tage die Eber selbst zu bringen ²⁴), weil ein Widerspruch zwischen XIV, 18 f., 107 f. und XX, 162 f. besteht; gleich- zeitig aber schafft der Einfüger selbst neue Ungereimtheiten, wenn er 515 fl. den Eumäus behaupten lässt, Odysseus habe drei Tage und Nächte lang von seinen Irrfahrten erzählt und sei noch nicht damit fertig, während er thatsächlich in XIV, 191 359 nur einen kurzen Bericht davon gibt ²⁵). Ausserdem widersprechen 52² f. entschieden jener Erzählung des Odysseus, besonders XIV, 321 ff, die sachlich mit XIX, 185 ff. stimmen.

¹) 369 ff. ²) 274 fr. ³) 311 ff., vergl. 324 und 336. ¹) 291 ff.) 318 fl. ¹⁴) 328 352. ²) XXI, 144 ff., XXII, 310 329.) 392 fl.) 367 fl. ¹⁰) 374 ff. uI) 445 fl. ¹²) 409 f. und 462. ³³) 367= 411.) 468 ff. ¹⁰) 477 ff. ¹) 483 ff. ¹¹) Schol, zu XVII, 475. ¹3) 489 ff. ¹⁰) 492 ff., vergl. 505 f., und XX, 387 f. ³⁰) 495 f. ²¹) Vergl. XIV, 372 ff. ²²) 589, vergl. 599 u. 606. ²⁸) 505 ff. ²⁴) 598 ff. ²⁸) 515 f., vergl. XIV, 1, erster Tag, 455 f. erste Nacht; XV, 300, zweiter Tag, 494 f. zweite Nacht; XVI, 1, dritter Tag, 480 f. dritte Nacht.