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XXI.
II, 6. 1265 b 1, 2:... 51 Joxet roOro zal vSv Gulvety regt Ag. 0)eic. JIet r00r 00 6,OiG dxοεές έꝓειν α εα νν e 6AS tg röre zah vOv Vorher tadelt Aristoteles an dem Staat der platonischen Gesetze, dass er, obwol er Gleichheit der Besitzantheile der Bürger auf- stelle, doch die Kinderzeugung nicht beschränke, in der Meinung, dass durch die Kinderlo- sigkeit mancher Ehen eine Ausgleichung eintreten werde, ein Umstand, der geeignet sei die Armuth von Bürgern zu verhindern, und jene Meinung hege er,„weil dies(die Ausgleichung) auch jetzt bei den Staaten einzutreten scheint“(b 1). Dann folgen die Worte Jer Ièë*. r. N.: „Es muss sich aber dies alsdann(d. i. wenn man die Verfassung der platonischen Gesetze einführt) nicht eben so genau bei den Staaten wie jetzt verhalten.“ Anstössig ist b 2 sε τ‿⁴ας τω νια bei röre, da jener Ausdruck in der Zeile vorher zur Verdeutlichung von vSy diente und die jetzt bestehenden Staaten bezeichnete. Man könnte nun auch b 2 repl às r6heis nach zxæbl véy setzen. So übersetzt Bernays S. 78, ohne jedoch eine Variante anzuge- ben:„Aber bei einer Staatseinrichtung, wie er sie vorschlägt, braucht dies nicht eben so scharf zuzutreffen wie es bei den jetzigen der Fall ist.“(Eben so sagt er vorher für»ov e αςα π εα„in den jetzigen Staaten.“) Aber wahrscheinlicher ist es, dass die drei Worte aus b 1 eingedrungen sind; darum möchte am leichtesten durch Ausscheidung von Tegi Tas r6-eis b 2 geholfen werden.— Ferner schliessen die Worte Ser Sð.. X. den Gedanken ein, dass die Ausgleichung in den wirklichen Staaten genau eintrete, was Niemand behaupten kann. Sodann scheint die auf den obigen Satz folgende Begründung(b 3— 6) zur Wider- legung von Platos Annahme(a 40— b 1) vielmehr folgenden Gedanken in b 1, 2 vorauszusetzen: „Es ist aber nichtmöglich, dass die Ausgleichung bei Befolgung des platonischen Vor- schlags ganz eben so eintrete wie jetzt,“ mit andern Worten: Plato kann sich nicht auf die Analogie der bestehenden Staaten berufen, da entgegengesetzte Bedingungen auch entge- gengesetzte Folgen haben;„denn jetzt ist keiner ganz arm, weil die Vermögen unter eine beliebig grosse Menge vertheilt werden, in jenem Falle aber ist es bei der Untheilbarkeit der Vermögen nothwendig, dass die Ueberzähligen nichts haben, mögen ihrer wenige oder viele sein“(b 3— 6). Demnach möchte ich b 1, 2 mit weiterer Ausscheidung von der und Einschie- bung von l6» re vor éοiosς lesen:[Set] xo?*o 3E O3, Olbv 6910105 AX5865⸗ ELsty[rerr as wo-
Neic] röte zat vöy„Dies aber kann sich nicht alsdann genau eben so verhalten wie jetzt.“
XXII.
II, 6. 1265 b 19— 21: ꝓrαν † Fsry, 6GS..... 00G X roe Aovrac ieiv Sety S0 Tod; aougvong. Für das erste Seb ist vielleicht setvog zu lesen, da Plato lange nicht genannt ist, und aus dem Grunde, welchen Spengel a. a. O. S. 65 angiebt: huius verbi repe-
titi exemplum alterum ignoro. quamvis similes inveniantur repetitiones, haec mihi satis absurda videtur.


