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und dabei kümmerlich leben, doch eine bessere Bestimmung ist es, mässig und eines Freien würdig zu leben.“ XX.
II, 6. 1265 a 34— 38:.... Srekh göval eiby kẽeuis lera xei Tiy vir ia T- ADTAt, Olov O01 nꝓ⁴ς ⁷ vSOelcc L,, ObE LOdv, 7600 vO IE 22!¹ 6O2ꝓ E5 ev, 6Ge n rAα G1S XvxIXxiov egh SrTiv Syaνr τ‿aαννταςα.„da ja allein dieses(die Mässigkeit und Freige- bigkeit, aus a 33 ⁹6 οmłũᷣσι έ‿ακαινινεεμαμοα zu entnehmen) wünschenswerthe Eigenschaften beim Gebrauche des Vermögens sind, nämlich sauft oder tapfer kann man sein Vermögen nicht gebrauchen, aber mässig und freigebig kann man es, so dass auch dieser Gebrauch Aα[iανσ ‿τοταασσ sich nothwendig um es(das Vermögen) dreht.“ Gewiss, wenn man das Vermögen mässig und freigebig gebrauchen kann, so bezieht sich dieser Gebr auch nothwen- dig auf das Vermögen; aber das ist eine Tautologie. Bernays a. a. Orte S. 209 giebt als die
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dass nothwendig auch um den Besitz selbst sich diese Eigenschaften drehen.“ ¹) Dem
von ihm befolgte Lesart an: 6οσν x αεας τναα⁴ειις νυκνιητιιν αμννασ SyII TIOTrh« d. i„So
Besitz selbst steht bei Bernays der Gebrauch des Vermögens gegenüber. Da es nun hier einerlei wäre, ob man sagte, die Eigenschaften beziehen sich auf den Gebrauch des Ver- mögens(xeεναι ταν τνν οσαιαι οινπνο a 35 oder auf das Vermögen selbst(reg μν&( à 37— 001Ay]’, und da zwischen Vermögen und Besitz kein Ünterschied wäre, so kann Bernays unter„Besitz selbst“ nur die Grösse des Besitzes, die oben in Frage kam, verstanden haben. Da alsdann alles auf die letzte Folgerung οστπνε ν. r. X. ankäme, so wäre darin ein deutlicherer Ausdruck, etwa 0 ÆᷣXα ic zIGosc« wie aà 28, wünschenswerth. Sodann würde diese Deu- tung nur angehen, wenn elvær εσ τ πνανινιο mπm νπτιοαεωςα heissen könute„massgebend sein für den Umfang des Besitzes;“ es kann aber doch wol über die Bedeutung„sich drehen um, sich beziehen auf“ nicht hinaus. Viel einfacher(Statt dreier Aenderungen nur eine) und für den Sinn vortheilhafter ist es a 37 5 5ets Statt Zosostz zu lesen; über oiοsς steht a 36„5ταν. cioy führt eine begründende Erklärung ein zu dem Satz, dass Mässigkeit und Freigebigkeit die löblichen Eigenschaften beim Gebrauch des Vermögens seien:„Man kann nämlich sein Vermögen nicht sanft oder tapfer gebrauchen, mässig aber und freigebig kann man es, so dass sich nothwendig auch diese Eigenschaften um das Vermögen drehen,“ die Eigen- schaften 26[ροοπvν und εννειρεσιρννενςα so gut wie das einmalige νν νυνι und εαεοννιρμκαιά ⁷νμιιπαονQνν Aristoteles benutzt also den Sprachgebrauch, dass man von einem mässigen und freigebigen Gebrauche des Vermögens spreche, um zu beweisen, dass Mässigkeit und Freigebigkeit die Tugenden in Bezug auf den Gebrauch des Vermögens seien.
Lebens. Pol. VII, 1. 1323 b 40 ff.: Hlox gy AS o:⸗.. 6 b2 z2 i⸗ a2 ,ονnagsrns 3 1 T0- 7, 4—„ 7. 600 roy Gos gereJetv T6Sy 12r gsrhy peecv. 1) Bernays selbst übersetzt S. 77:„mithin müssen eben dieselben Eigenschaften auch für den Besitz selbst
die massgebenden sein.“


