Aufsatz 
Kritische und exegetische Bemerkungen zu Aristoteles' Politik
Entstehung
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Kehrt man aber das gewöhnliche Beispiel vom sterbenden Cajus um, so erhält man dieselbe Satzform wie an unserer Stelle: Cajus muss sterben; denn er ist ein Mensch, alle Menschen

aber müssen sterben. Nun erhebt sich aber gegen Susemihls Auffassung der Satztheile eine Instanz, welche

jene Aenderungen unnöthig macht und ausserdem dem 12½ der alten Uebersetzung zu ihrem Rechte verhilft. Man vergleiche:

De Gen. Anim. II, I. 734 b 24: Pol. I, 2. 1253 a 21 23: 3) 00]4 Sort So,.h oy SoLny, 1) ei Enh 69VOS, GOnep el is de/et Triy NMhi- 0d de adg?, Vnv 2) A SvTA dB,vO,O; AEI 9rat 2) J1α ρ τ α% Lorat TOlxbTn. 10 Sy etval ασον, 0 B 3495, 3) xvra S 7 7GS 6591Tan al 1 Sovgenr 1) Gaep zav ei.†νετo Nihtv 5b)vz. 7. r.).

Die erste Stelle besagt:Denn es ist kein Gesicht und kein Fleisch, wenn es kein Leben hat, sondern da sie, wenn sie kein Leben haben, verdorben sind, wird mit blosser Na- mensgleichheit gesagt werden, das eine sei Gesicht, das andere Fleisch, gerade wie wenn sie zu Stein oder zu Holz würden(dann würde nämlich auch nur Namensgleichheit stattfinden). Hier ist keine andere Auslegung möglich. Der Gedauke ist derselbe wie in der Politik, und beide Stellen entsprechen sich in umgekehrter Folge. Danach müssten wir Siαν6αεεραα orar roixrn übersetzen:denn da sie(die Hand, durch Aufhebung des Ganzen) verdor- ben ist, so wird sie derart(nämlich nur 6ε½ιέν ττ⁴) sein. Nun ist aber diετρνιανεειαν bis roucrn keine Begründung von obx korat Jeio, sSondern bloss Siτπκννσπηνε☚μα τ⁴ν eine Begründung des folgenden koοτ‿νε τοι= korar 6 1 5vO?r. Um daher eine Verbindung mit dem vorher. gehenden obx Eorat herzustellen, möchte zu lesen sein: à à˙2. τ ε σ õ+M korat roicorn die Hand wird nicht mehr als solche bestehen, sondern da sie ja ihrer Kraſt beraubt ist, wird sie nur dem Namen nach eine Hand sein. Nunmehr ist auch das weiter leitende nach vrz nicht zu brauchen, weil kéarxt rotzorn keine Begründung enthält, also auch nicht durch ein Begründendes(ravra z. x.*l.) weiter geleitet werden kann, sondern das †ο der alten Uebersetzung ist allein passend, weil der durch ετνροτ ποσπ ͤkursz angegebene Grund einer Ausführung bedarf. Vor wavrz ist nun ein Kolon zu setzen. Dagegen ist a 22 mit den Handschriften 4e,, nicht Aé†νοο, wie Susemihl in seine Ausgabe nach der alten Uebersetzung aufgenommen hat, zu lesen, da hier ganz bestimmt gesagt werden muss:wie wenn einer die steinerne Hand eine Hand nennt.

Nunmehr würde unsere Stelle folgenden Sinn ergeben:Aber auch früher von Natur ist der Staat als die Familie und jeder Einzelne von uns. Denn das Ganze muss nothwen- dig früher sein äls der Theil; denn wenn das Ganze aufgehoben wird, so wird nicht Fuss noch Hand bestehen, es sei denn mit blosser Namensgleichheit, wie wenn Jemand die steinerne Hand eine Hand nennt; sondern da ja die nach Vernichtung des Ganzen als solchen für sich der Form nach bestehende Hand ihrer Kraft beraubt ist, so wird