Aufsatz 
Kritische und exegetische Bemerkungen zu Aristoteles' Politik
Entstehung
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dass vor xοιαννσν der Artikel 7 eingeschoben wird; so Würde das Subject kenntlich sein. Die- ser Gebrauch von R³¹»O mit dem Artikel in dem Sinneder besagte, der im Vorhergehenden seiner Beschaffenheit nach angegebene ist bei Aristoteles ausserordentlich häufig. Ferner finden sich bei demselben Formen von eipi, namentlich sehr oft das futurum, mit dem partici- pium perfecti verbunden(vgl. Bonitz, index Aristotelicus). Die Verbindung von éouxt mit diesem Particip zur Umschreibung des futurum exactum ist auch sonst. gewöhnlich; dagegen möchte sich das participium aoristi mit àοαεασπν bei guten Prosaikern kaum finden, gemäss der Bedeutung der Umschreibung, welche als perfectum in futuro das participium perfecti ver- langt 1). Somit müsste wol an unserer Stelle a 22. 23 gelesen werden: àεκᷣ ανσουμα[⁴ε Eτat roorn, das erste Wort mit passivem Sim, wie bei Hom. Jl. XV, 128, Hippokrates und besonders den Späteren.

Da ferner die Worte der Uebersetzung Susemihlsso existirt die Hand nicht mehr das- selbe bedeuten wiedamit ist die Hand vernichtet, also wenn das Zweite eine Begründung des Ersten sein soll, Sερρανεεααν einen andern Sinn haben muss, da ausserdem eine vernichtete Hand eine in ihre Elemente aufgelöste, hier aber nach Susemihl selbst nur eine nach Aufhe- bung des Ganzen für sich der Form nach bestehende Hand anzunehmen ist(manus exstincti corporis per se incolumis), also unter Sπρηόνπκοεεα nur eine verdorbene, ihrer Kraft beraubte (rο έρμφ ε⁵ νς dvdνμρνεαοσς ετεεννέν) zu verstehen ist, da überdies bei Susemihls Auffassung der Satztheile die Worte Juαmρναρρεεα bis roixõrn erst in Verbindung mit rdvra bis o-νααι vox eine Begründung des obr korat Zeip ergeben, also nach vræ ein das d*νρννπρενα Loran weiter leitendes Bindewort nöthig ist, und da schliesslich die Handschriften alle a 23 32 haben, so müsste man, um jene Auffassung zu stützen, dieses s festhalten und vor rdvrz ein Komma setzen, wie auch Susemihls Ausgabe hat, so dass von jenen Worten an die Deutung zu billi- gen wäre, welehe Susemihl an zweiter Stelle vorschlägt:denn in dem angegebenen Falle sind die Hand und der Fuss ihrer Kraft beraubt, das begriffliche Wesen eines jeden Gegen- standes aber u. s. w. Die versichernden Füllwörterin Wahrheit undeben auch ver- hüllen die Tautologie der ersten Deutung. Nach der zweiten Auslegung des Sαeνόνανεᷣα würde Aristoteles etwa sagen:Mit Aufhebung des Ganzen wird nicht Fuss noch Hand bestehen, ausser mit Namens-, nicht Wesensgleichheit; denn eine solche Hand, d. i. eine nach Aufhe- bung des Ganzen für sich bestehende, wird ihrer Kraft beraubt sein, was aber nicht mehr seine Kraft hat, betrachte ich nicht mehr als dasselbe Ding. Dass alsdann è richtig ist, ergiebt auch folgende Probe. Lässt man nämlich die Sätze umgekehrt folgen, so erhält man einen Schluss der ersten Figur:

T3 Tic Suv4,εοα œτερμεένυα νεναν αννκ⁴, 38 70νιεμνιασᷣłr Tns S0SS or& ταν, 1 1◻

5 0 εαα mεν dραα Oxεꝓτν τμαιιτε.

¹) Xen. Anab. VII, 6, 36 hat Dindorf aus 1Xꝓ‿Q£2G(% ss, der Lesart der besten Handschriften, statt m‿ρα VyEre; das patt, perf, Xaτανιτπιαα bei εο= hergestellt.