Aufsatz 
Zur Berechnung der barometrischen Höhenformel / Bender
Entstehung
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Baeyers zwei Hauptformeln ſind: P

(1 bWVO flTmt I. r a=() 1(.)

II. 1 a ²(1+ wt) r- FI A....

Der Entwicklung dieſer beiden Formeln geht die Entwicklung der nachſtehenden vier Glei⸗ chungen voraus:

t. t 1) S= arkt. r a 2(I 2) p=md+ lrmn.

1 5; 2 h 3)K= 4081,56 Toiſ.(I1. 002595 cos. 2)(***). 9 L= Plr log. b

SL= NN los. b

In dieſen ſechs Gleichungen bedeuten: a und r die Abſtände der unteren und oberen Station vom Mittelpunkt der Erde, b und b,. die Barometerſtände auf 0 reducirt, t und t, die Temperaturen nach Réaumur, p das arithmetiſche Mittel der Polhöhe beider Punkte, h die Höhe der unteren Station, R den mittleren Erdradius; log. R= 6,5144619 Toiſ., m den Ausdehnungscoefficient der Luft nach Rudberg und Magnus= 0,00458 für 1° R., d eine durch Refractionsbeobachtungen ermittelte Conſtante= 0,01485.

D. Ueber die Genanuigkeit barometriſcher Höhenmeſſungen.

Adolf Pick, Aſſiſtent der k. k. Sternwarte in Wien, unterſucht in ſeiner bereits angeführten Abhandlung über die Sicherheit der barometriſchen Höhenmeſſungen, geſtützt auf ausgedehnte Beobachtungen und Vergleichungen, nach welchen die Reſultate der praktiſchen Ausführung weder unter ſich, noch mit genauen trigonometriſchen Vermeſ⸗ ſungen übereinſtimmten, die Urſachen dieſer Differenzen, indem er vorerſt die Frage auf⸗ wirft, ob die ſich ergebenden Unterſchiede ihren Grund haben konnten:

1) In der Verſchiedenheit der den barometriſchen Formeln zu Grunde gelegten Conſtanten;

2) In der Vernachläſſigung, die man ſich erlaubt, um die Tafeln und die Rechnung einfacher zu machen;

3) In Beobachtungsfehlern;

4) Darin, daß die Verhältniſſe der Atmoſphäre keinen ſo regelmäßigen Gang haben, als dieß bei der Ableitung der Höhenformel vorausgeſetzt wird;

5) Endlich darin, daß es noch Elemente geben mag, die auf den Stand der bei den Beobachtungen benutzten meteorologiſchen Inſtrumente einen Einfluß üben, der entweder gänzlich unbekannt, oder wenigſtens nicht ſo genau beſtimmt iſt, um der Rechnung unterzogen werden zu können.