Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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budget vorgesehen. Für den Unterricht in den altklassischen Sprachen sollte ein den Kosten desselben entsprechendes besonderes Schulgeld entrichtet werden. Von den übrigen Bestimmungen des Realschulgesetzes von 1861 ist noch die hervorzuheben, dass die einen eignen Hausstand führenden Realiehrer, im Falle sie nicht um die bestimmte Versetzung nachgesucht hatten, die Versetzung auch nicht zur Strafe geschah und mit derselben nicht eine dekretmässige Gehaltsverbesserung von mindestens 100 fl. verbunden war, einen nach der Entfernung zu berechnenden Beitrag zu den Ueberzugskosten bis zu 60 fl. aus dem zur Unterhaltung der Realschulen bestimmten Zuschusse aus der Staatskasse erhalten sollten.

Aus dieser kurzen geschichtlichen Skizze des Realschulwesens im vormaligen Her- zogthume Nassau ergibt sich, dass 3 Abschnitte in demselben unterschieden werden kön- nen, von welchen der erste die Realschulgesetzgebung von 1817, der zweite die Organi- sationen von 1840 bis 1856, der dritte die weiteren bis zum Gesetze von 1861 incl. umfasst.