Schulnachrichten.
I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
A. Lehrercollegium.
In der Zusammensetzung des Lehrercollegiums sind im abgelaufenen Jahre folgende Veränderungen vorgekommen. Kirchenrath Dietz, welcher seit Ostern 1857 Religions- lehrer der protestantischen Schüler des Realgymnasiums gewesen, trat in Folge seiner Versetzung nach Mosbach-Biebrich Ende Juni aus dem Lehrercollegium aus, und Pfarrer Conrady von hier wurde durch Verfügung Königlicher Regierung vom 6. Juli v. J. mit diesem Unterrichte betraut. Collaborator Dr. Hildenbrand wurde zu Herbst 1868 auf sein Ansuchen aus dem Staatsdienste entlassen, nachdem er seit Herbst 1857 an der Anstalt gewirkt. Zur Aushilfe für die dadurch im Lehrercollegium entstandene Lücke wurde unterm 14. October Practicant A. Braun von dem Gymnasium zu Hanau provisorisch nach Wiesbaden dirigirt und ihm ein Theil der von Herrn Hil- denbrand vertretenen Lehrfächer überwiesen. Zu Ostern 1868 trat Probecandidat Dr. Bremme von Wickede in Westphalen beim Realgymnasium ein, um den vorschrifts- mässigen Probecursus hier zu absolviren.
Das Lehrercollegium besteht daher gegenwärtig aus:
1) Director A. Ebenau. 2) Professor J. Bellinger, Ordinarius der Secunda. 3) Professor Dr. C. B. Greis, Ordinarius der Prima a. 4) Professor Dr. W. Th. O. Casselmann, Ordinarius der Prima b. 5) Conrector W. Unverzagt. 6) Collaborator F. Henrich, Ordinarius der Tertia. 7) Practicant A. Braun. Dazu kommen: 8) Caplan W. Tripp, katholischer Religionslehrer. 9) Pfarrer L. Conrady, protestantischer Religionslehrer. 10) Zeichenlehrer A. de Laspée. 11) Gesanglehrer A. Schmidt.


