Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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genehmigte den Plan zur Errichtung einer höheren Bürgerschule, erliess den Beitrag den bis dahin die Stadt zur Unterhaltung des Realgymnasiums gegeben hatte und theilte mit der Stadt in entsprechender Weise das Mobiliar der Gesammtanstalt. Nachdem diese Auseinandersetzung Statt gefunden hatte, wurden der Stadt aus Staatsmitteln zur Unter. stützung der neuen Anstalt 1500 fl. im Jahre 1859 sogar 1834 fl. 20 kr. ge- währt, so dass dieselbe mehr erhielt, als sie früher für das Realgymnasium beigetragen hatte. Die eingreifendste Maassregel war jedoch die, dass die starkbesuchten 4 unteren Klassen des Realgymnasiums aufgehoben und dadurch die Schüler derselben genöthigt wurden, eine, andere Zielpunkte verfolgende, darum anders organisirte Schule zu besuchen.

Diese Ablösung der Unterklassen aus ihrem organischen Zusammenhange mit den Oberklassen und ihre Umwandlung in eine wesentlich andere Anstalt kann nicht als eine den Zwecken des Realgymnasiums förderliche erachtet werden. Das 7 klassige Realgym-

nasium mit S8 jährigem Lehrkursus war im Allgemeinen Manches liess eine Aender- ung wünschen eine den ihr gesetzlich vorgesteckten Zielen entsprechend organisirte

Anstalt, deren Erhaltung im Interesse des realistischen Schulwesens sich um so mehr empfohlen hätte, als auch für das Land durch die Trennung eine nur nennenswerthe Ersparniss, wie irrthümlich geglaubt wurde, nicht herbeigeführt worden ist. Es verblieben sonach vom Jahre 1857 ab dem Realgymnasium noch die im Jahre 1844 bestimmten 3 Oberklassen, wovon die erste nach einer schon mehrere Jahre vorher getroffenen An- ordnung einen zweijährigen Kursus hatte. Die Vorbereitung zur Aufnahme in dieses Obergymnasium wurde den 4 Unterklassen der Gelehrtengymnasien(und dem Pädagogium in Dillenburg) überwiesen, So dass Schüler, welche in diesen das Zeugniss der Reife für

die Tertia jetzige Untersekunda erlangt hatten, ohne Prüfung in die unterste Klasse III des Realgymnasiums eintreten konnten. Für alle diejenigen Aspiranten,

welche ein solches Zeugniss nicht vorlegen konnten, sowie für die, welche in eine höhere Klasse eintreten wollten, wurde eine besondere Prüfung vorgeschrieben. Das Programm des Realgymnasiums vom Jahre 1858 gibt hierüber Bericht und publicirt zugleich die Anforderungen, welche in der Aufnahmepräüfuug gestellt werden.

Ausser diesen Abänderungen in den Verhältnissen des Realgymnasiums trat noch eine die frühere Bestimmung wesentlich berührende Umgestaltung des Lehrplanes ein, dergemäss ein Hauptgewicht auf eine technisch-praktische Ausbildung derjenigen gelegt wurde, welche unmittelbar aus der Anstalt in das praktische Leben überzutreten oder für einzelne specielle Fachstudien sich vorzubereiten beabsichtigten. Es wurden die Lehr- gegenstände in obligatorische, für alle Schüler verbindliche, und fakultative ge- schieden und unter letztere auch das Englische gesetzt. Die obligatorischen mit den ihnen zugewiesenen wöchentlichen Stunden waren:

Religion: 2(in III), 2(in Il), 2(in P); Geometrie: 3, 3, 3 Arithmetik: 2, 2, 3; Physik: 2, 2, 2; Mechanik: 0, 2, 2; theoretische Chemie: 4, 4, 0; praktische Chemie: 0, 0, 2; Mineralogic: 0, 2, 2; Zoologie und Botanik: 2, 0, 0; konstruktives Zeichnen:

e 2 St.; freies Zeichnen: 2, 0, 0; deutsche Sprache: je 3 St.; französische Sprache: