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men Reklamationen erhoben und damit motivirt wurden, dass derselbe in disciplinärer Hinsicht nachtheilig wäre, und dass andrerseits auch für die vom Griechischen dispensirten Schüler aus dem Besuch des Unterrichts in anderen Lehrgegenständen andrer Klassen kein Nutzen erwüchse, so blieb derselbe doch bis zum Anfang des Jahres 1860 fortbe- stehen. Nur das Pädagog in Dillenburg blieb bis 1846 sowol in seinen äusseren wie inneren Verhältnissen von der Reorganisation unberührt. Von diesem Jahre an beginnen verschiedene Versuche, es einerseits seiner früheren Bestimmung, Vorbereitungsanstalt, für die Oberklassen der Gelehrtengymnasien zu sein, zu erhalten und es andrerseits so einzurichten, dass es den Anforderungen der praktischen Berufsarten mehr entspreche, als es dieses in seiner alten Gestalt thun konnte. Auf diese Versuche wird später zu- rückgekommen werden.
Durch dasselbe Gesetz, welches die Gelehrtenschulen des Jahres 1817 reorganisirte, trat zugleich ein sehr bedeutender Fortschritt des Realschulwesens durch die Begründung einer Oberrealschule zu Wiesbaden unter der Bezeichnung„Realgymnasium“ ein. In dem §. 2 des allegirten Gesetzes wurde nämlich verordnet:„In Wiesbaden soll in Verbindung mit der städtischen Vorbereitungs- und mittleren Realschule ein Realgymnasium als Landes- anstalt errichtet werden. Dieses bezweckt(§. 3) eine allgemeine wissenschaftliche Vor- bildung derjenigen, welche sich einem technisch-praktischen Berufe widmen und zu dem- selben entweder unmittelbar übergehen oder ihre Studien auf einer Fachschule cet. fort- setzen wollen. Der Unterricht, welcher an derselben in 3 Klassen ertheilt wird, umfasst: Religion, Mathematik und Naturwissenschaften(Physik, Chemie und Naturgeschichte), Geographie und Geschichte, neuere Sprachen(deutsche, französische, englische), die la- teinische Sprache, Zeichnen und Gesang.“ Der Direktor und die Lehrer des Realgymna- siums wurden dem Direktor und den Lehrern der Oberklassen der Gelehrtengymnasien gleichgestellt. Eine genauere Präcisirung des Zweckes und und Zieles des Realgymna- siums gibt das erste Programm dieser Anstalt von 1846, indem dasselbe wörtlich sagt: „das herzogliche Realgymnasium hat den Zweck, Schülern, für welche der Elementarun- terricht nicht ausreicht und deren weitere geistige Entwickelung nicht vorzugsweise von der Kenntniss des Alterthums abhängt, an solchen Stoffen, welche ihrer demnächstigen Thätigkeit näher stehen, diejenige allgemeine wissenschaftliche Vorbildung zun geben, deren sie nicht bloss zur umsichtigen und erfolgreichen Betreibung ihres endlichen Berufes. sondern auch als gebildete Männer bedürfen. Die Anstalt ist demnach theils für die- jenigen bestimmt, welche aus ihr unmittelbar in das praktische Leben übergehen und im Stande sein wollen, nicht allein den Forderungen der Gegenwart zu genügen, sondern auch mit ihrer Zeit fortzuschreiten; theils für Solche, die auf einer höheren allgemeinen oder besonderen Lehranstalt durch eine fernerweite Ausbildung für ihren späteren Wir- kungskreis bedürfen. In dem Realgymnaslum werden daher künftige Kaufleute, Fabri- kanten, Mechaniker, überhaupt höhere Gewerbtreibende, sowie künftige Pharmaceuten. Berg- und Hüttenbeamte, Baukünstler, Oekonomen, Forstmänner, Militärs etc. endlich diejenigen, welche die in den Realanstalten besonders kultivirten Fächer der neueren


