Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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Theil der Privatinstitute, an deren Stelle die Realschulen in den kleinen Städten des Landes treten sollten, an die Hand gab; ihnen zufolge hätten die organischen Einrich- tungen der Pädagogien zum Ausgangspunkt genommen und demgemäss der Unterricht in der lateinischen Sprache als allgemeines formales Bildungsmittel in zweckentsprechen- der Ausdehnung im Lehrplan festgehalten werden müssen. Die Bifurkationen, zu welchen eine so eigenthümliche Verbindung des humanistischen Elementes mit dem realistischen nöthigte, führten nothwendig zu grossen didaktischen, wie pädagogischen Schwierigkeiten.

Von den aus dieser Organisation hervorgegangenen Realschulen gingen nach wenigen Jahren zwei wieder ein, die übrigen gewannen Bestand und gegen das Ende der 1840er Jahre traten sogar wieder neue hinzu, was hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben ist, dass aus Landesmitteln zu ihrer Unterhaltung von Jahr zu Jahr steigende Zuschüsse gefordert und von den Landständen bewilligt wurden. Dadurch wurde es ermöglicht, dass das Aufnahmegeld auf den geringen Satz von 2, 3, höchstens 4 Gulden, und das semestrale Schulgeld auf 5, 6, höchstens 10 fl. von den Gemeinden festgesetzt werden konnte, So dass Privatlehrinstitute in den kleinen Realschulorten nicht mehr zu konkurriren vermochten Im Jahre 1847, von wo ab vorzugsweise die Vermehrung der Realschulen stattfand, betrug die Exigenzsumme im Staatsbudget für 8 Realschulen 9100 fl, wovon einzelne mit 1250, 1000 fl. u. s. w. bedacht wurden. Im Jahre 1861 finden sich 12 Realschulen, zu deren Unterstützung im Staatsbudget die Summe von 11,500 fl. verlangt wurde. Die landständischen Verhandlungen aus diesem Jahre ergeben, dass aus der genannten Summe die Realschulen Beiträge bezogen, welche in der Regel die aus den betreffenden Stadtkassen fliessenden überstiegen; nur bei wenigen fand der umgekehrte Fall statt.

Die Realschulen aus den 1840er Jahren behielten den dem Nassauischen Schulwesen aus der Organisationsperiode von 1817 eigenthümlichen Charakter der Konfessionslosig- keit bei. Die Grundlage und der spezifische Repräsentant dieser Konfessionslosigkeit war in früheren Jahren der allgemeine Religionsunterricht, an welchem alle Schüler ohne Unterschied der Konfession theilnehmen mussten. Diesen Lehrgegenstand hatte das Edikt vom 24. März 1817 in dem Londesgymnasium in Weilburg und die zum Vollzug des Edikts erlassenen Regierungsverordnungen in den 4 Pädagogien, dem Schul- lehrerseminar in Idstein und in den Elementarschulen eingeführt. Er blieb bestehen bis in den Anfang und zum Theil bis in die Mitte der 1840er Jahre, wo er aus dem Grunde von dem Lehrplan sämmtlicher genannten Schulen beseitigt wurde, weil sich gezeigt hatte, dass er wissenschaftlich unhaltbar, praktisch für christliche Bildung und christ- liches Leben höchst nachtheilig und überhaupt eine beständige Quelle vieler Unzuträglich- keiten und Beschwerden war. An seine Stelle trat dann wieder in allen Schulen und so auch in den neu organisirten Realschulen konfessioneller Religionsunterricht, an dem die Schüler nach ihrer Religion theilnahmen. Den Charakter der Konfessionslosigkeit behielten die Schulen jedoch trotzdem bei, da der Unterricht in allen übrigen Lehrobjecten ein für sämmtliche Schüler ohne Unterschied der Konfession gemeinschaftlicher blieb.

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