Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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dreijähriger sein sollte, dass also die Schüler mit dem 10. oder 11. Jahre aufgenommen und nach vollendetem 14. Jahre entlassen würden. Für die Realschule zu Wiesbaden wurde sofort ein 4jähriger Kursus verfügt. Die Unbestimmtheit in der Verfügung be- treffs der übrigen Schulen mag sich wol daraus erläutern, dass man erst die Erfahrung abwarten wollte, welche Bedürfnisse sich in den zu Realschulorten bestimmten Städten geltend machen würden, um darnach einen definitiven Plan über den Unterricht zu ent- werfen und die Zahl der Klassen zu bestimmen. Der Unterrichtsstoff der früheren Real- schulen wurde wesentlich modifizirt; manche Elemente wurden als besondere Lehrgegen- stände ausgestossen, wozu namentlich die Technologie gehörte, die nur noch gelegentlich des Unterrichts in der Naturkunde bedacht, ferner die Buchhaltung, die bei dem Rechen- unterricht in der obersten Klasse berücksichtigt werden sollte; andre wurden neu aufge- nommen und zwar nicht bloss die beiden modernen Sprachen, sondern auch Religions- unterricht und Gesang. Der Lehrplan umfasste demnach: Religion, Deutsch, Franzö- sisch, Englisch, Naturkunde(mit Technologie), Geometrie und Arithmetik(mit Buchhal- tung in der obersten Abtheilung), Freihand- und technisches Zeichnen, Kalligraphie und Gesang.

Die Realschule in Wiesbaden wurde am 1. Mai 1840 mit zwei Klassen eröffnet, 1842 mit einer dritten und 1843 mit einer vierten vermehrt. Vom Jahre 1842 wurden auch die Lehrkurse der übrigen Anstalten auf 4 Jahre ausgedehnt und die Zahl der Klassen auf 2 4 festgesetzt, nachdem auch der Landtag, namentlich der von 1841, der Förderung des realistischen Schulwesens seine ganz besondere Theilnahme bewiesen hatte. Zugieich wurde mehreren Realschulen ein kleiner humanistischer Anbau angehängt, indem bestimmt wurde, dass in den Realschulorten, in welchen Privatinstitute mit der Organi- sation der Pädagogien bestanden, neben dem Unterrichte in den modernen Sprachen auch Unterricht im Lateinischen und, wo es verlangt würde, auch im Griechischen ertheilt werden sollte, wol zu dem Zwecke, um den neuen öffentlichen Anstalten die Schüler dieser Privatinstitute zu gewinnen. Der Unterricht im Lateinischen wurde nämlich nicht, was wir zur Erklärung des Ausdruckshumanistischer Ausbau anführen, als ein für alle Schüler obligatoriseher in den Lehrplan organisch aufgenommen, umals allge- meines logisches Bildungsmittel zu dienen und dem gesammten grammatischen Unterricht Einheit und Halt und die für eine wissenschaftliche Spracherlernung in Bezug auf Ety- mologie und Syntax unentbehrliche Grundlage zu geben, wie es nach den normativen Bestimmungen der Unterrichts- und Prüfungsordnung für die preussischen Realschulen vom 6. Oktober 1859 der lateinische Unterricht in diesen Anstalten soll; er sollte viel- mehr nur für die Schüler bestimmt sein, welche sich für den Besuch eines Gymnasiums auf den Realschulen vorbereiten wollten und darum nur nebenbei in Parallelstunden oder in Stunden, die ganz ausser dem Plan lagen, an diese ertheilt werden. Mit dieser Art der Verbindung der humanistischen mit der realistischen Richtung, die den neueren Realschulen im vormaligen Herzogthum Nassau einen eigenthümlichen Charakter gab, schloss sich die Reorganisation von 1842 nicht an die Erfahrungen an, welche ein grosser