Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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einzelnen Pädagogien seit dem Jahre 1823, an allen seit 1830 und des geometrischen seit 1822 in der vierten Klasse.

Zum Vergleich mit dem Lectionsplan von 1822 möõöge hier ein solcher aus dem Jahre 1839 Platz finden: Deutsch: 6(in Kl. IV.), 4(in Kl. III.), 3(in Kl. II.), 3(in Kl. I.): Französisch: 2, 3, 3, 3; Latein: 8, 8, 8, 8; Griechisch: 0, 0, 3, 4; Rechnen: 3, 3, 2, 2; Geometrie: 2(3), 2, 2, 2; Naturgeschichte: 2, 2, 2, 2(S.); Physik: 0, 0, 0, 2(W.); Geschichte: 2, 2, 2, 2; Geographie; 2, 2, 2, 2; Allgemeine Religion: 1(2), 1(2), 1(2), 1(2); confessionelle Religion: 1, 1, 1, 1; Schreiben: 3, 3, 2, 2; Zeichnen: 2, 2, 2, 2; Gesang. 2. 2, 2. 2.

Aus diesem Lectionsplane ergibt sich, dass der realistische Lehrstoff allmälig eine grössere Ausdehnung in Hinsicht auf die Zeit und die Klassen gewonnen hatte, während bei den antiken Sprachen nur das Griechische auf den ganzen Cursus in II ausge- dehnt, jedoch nur mit 3 wöchentlichen Stunden, statt der früheren 4, bedacht wurde. Dass dadurch die Pädagogien von ihrem Charakter als humanistische Anstalten ein- büssten, ist selbstverständlich.

Mit dem Jahre 1838 traf die Regierung die einleitenden Schritte zur Begründung neuer Realschulen auf einer von der früheren wesentlich verschiedenen Basis. Zuerst zog sie Erkundigung über die Verhältnisse der Städte ein, in denen gut frequentirte Privatlehranstalten das Bedürfniss einer höheren Bildung kund gaben, und nahm zu gleicher Zeit eine Summe von 3000 fl in den Staatsexigenzetat zur Unterstützung der Gemeinden auf, welche sich zur Errichtung von Realschulen und zur Bestreitung eines Theils der damit verbundenen Kosten bereit finden würden. Wenn ein Theil der frü- heren Realschulgemeinden auf die Intentionen der Regierung nicht einging, so geschah das wol aus dem Grunde, weil sie die Mittel zur Errichtung solcher Schulen nicht be- sassen oder auch, weil sie im Besitze von Privatschulen waren, durch welche sie die Bildungsbedürfnisse ihrer Bewohner hinreichend befriedigt glaubten.

Die Ausführung des Reorganisationsplans und damit ein neuer Abschnitt der Ge- schichte des realistischen Schulwesens begann alsdann im Jahre 1840. In diesem wurde nämlich und zwar am 30. März eine Regiminalverordnung erlassen, der gemäss zu Hachenburg, Herborn, Langenschwalbach, Montabaur, Weilburg und Wiesbaden Real- schulen schon am 1. Mai mit der Ausdehnung eröffnet werden sollten, dass in diesen Anstalten auch die französische, und wo sich Gelegenheit dazu biete, auch die eng- lische Sprache öffentlich gelehrt werden sollte. Weitere Bestimmungen enthält die Verordnung nicht, und es könnte sonach der Schein entstehen, als ob dem Lehrplan der 1817 er Realschulen nur noch zwei weitere Gegenstände, nämlich die genannten neueren Sprachen, hätten hinzugefügt werden sollen. Es verhielt sich aber anders. Die neuen Anstalten unterschieden sich wesentlich von den früheren einmal hinsichtlich der Zeit, die sie auf die Ausbildung ihrer Schüler verwenden sollten, dann auch hinsichtlich des Bildungsstoffes, der in dem neuen Lehrplan vorgeschrieben wurde. Was den ersteren Punkt anlangt, so wurde bestimmt, dass der Lehrkursus der Realschulen wenigstens ein

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