Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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die für ihre Söhne von dem Institute Nutzen zogen. In der Regel wurden die Ange- legenheiten der Institute, wenn dieselben nicht von Einzelpersonen waren errichtet wor- den, von einem aus Ortsgeistlichen und Eltern der Schüler bestehenden Schulcuratorium besorgt, welches auch das Schulgeld nach Massgabe der Frequenz und dem zur Unter- haltung nothwendigen Aufwand normirte. So besassen die meisten der ehemaligen Realschulorte Lehranstalten, die den Bedürfnissen genügten, ohne dass die Stadt oder der Staat zu ihrer Unterhaltung beizutragen gehabt hätten.

Die Privatinstitute konnten nur mit Genehmigung der Regierung, der ein Unter- richtsplan vorgelegt werden musste, errichtet werden. Diese führte durch die Schulin- spektoren nach dem§. 13 des Ediktes und§. 33 der für dieselben erlassenen Instruktion die Oberaufsicht über jene Institute. Nach dieser Instruktion mussten die Schulinspek- toren wenigstens einmal im Jahre die Anstalten untersuchen und deren öffentlichen Prü- fungen beiwohnen. Damit waren die Staatsinteressen hinlänglich gewahrt.

Das Aufblühen der Privatlehranstalten und das Dahinsiechen der öffentlichen Real- schulen gab der Regierung in den 1830er Jahren Veranlassung, den Plan zu einer Reorganisation der Realschulen zu fassen. Zur Ausführung des Planes wurde jedoch erst gegen das Ende der 1830er Jahre geschritten. Bis zu dieser Zeit bestanden nur noch die zwei städtischen Realschulen zu Usingen und Diez, aber mit den oben ange- deuteten Modificationen. Dagegen wurden Abänderungen in dem Lehrplan der Pädago- gien vorgenommen, welche diese Anstalten noch mehr, als solches bereits durch die 1817 er Organisation geschehen war, den realistischen Anforderungen entsprechend zu machen bestimmt waren. Zu diesen Abänderungen gehört, dass seit dem Jahre 1836 von der Vorschrift des Ediktes für die Pädagogien, nach welcher sämmtliche Unterrichts- gegenstände für alle Schüler, ohne Rücksicht auf ihren künftigen Beruf obligatorisch sein sollten, insofern abgegangen wurde, als die Erlaubniss zur Dispensation derjenigen Schüler von dem Unterrichte im Griechischen ertheilt wurde, welche sich für den Eintritt in das praktische Leben vorbereiten wollten. Statt des Unterrichts in jener Sprache sollten dieselben Unterricht im Deutschen, Französischen oder in Mathematik, Natur- wissenschaft, Geographie, im Schreiben und Zeichnen erhalten. Jedoch erhielten sie keine besondere Unterrichtsstunden für die genannten Gegenstände, sondern wurden dem Unterrichte in andern Klassen während der griechischen Stunden zugewiessen. Den Lehrerkollegien war es überlassen, unter Erwägung der lokalen Verhältnisse die Gegen- stände für die Realisten auszuwählen.

Weitere Veränderungen des Lehrplans der Pädagogien in realistischer Richtung waren: die Vermehrung der Unterrichtsstunden für das Französische, welche zum ersten Male 1823 an dem Pädagogium zu Wiesbaden und etwas später an denen zu Hadamar und Dillenburg das zu Idstein war bereits im Jahre 1822 aufgehoben worden vorgenommen wurde, sowie die Ausdehnung des Unterrichts in jenem Gegenstande auch auf die unterste Klasse im Jahre 1828 mit wöchentlich zwei Lehrstunden. Es gehört ferner dahin die Vermehrung der Stunden für den deutschen Unterricht, das Beginnen des geschichtlichen Unterrichts an