Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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virthschaftlicher Gewerbe im Auge gehabt. Es ergibt sich dies aus den Vorschriften ler allgemeinen Schulordnung, speciell aus dem Lehrplan, der sich über die verschiede- ien Unterrichtsfächer ins Einzelne verbreitet. Ein Hauptgewicht wird darin auf Mathe- natik, Naturwissenschaften und besonders auf Technologie und das technische Zeichnen relegt. Im Rechnen werden die Theile hervorgehoben, deren Kenntniss dem Handwerker, nsbesondere dem Bauhandwerker, von unmittelbarem Nutzen ist; in der Geometrie wird las Messen der Flächen und Körper besonders betont. Die Technologie wird, wie schon ngeführt, als ein Hauptgegenstand bezeichnet. Das technische Zeichnen sollte nicht bloss n den Nachmittagen des Mittwochs und Samstags von 13 Uhr, sondern sogar an den vonn- und Feiertagen in besonderen Stunden gelehrt werden. Trotz dieser besonderen KCücksicht, welche der Lehrplan auf die Ausbildung für den Handwerkerstand nahm, wurde uch von diesem von den Realschulen wenig oder gar kein Gebrauch gemacht. Diese orscheinung erklärt sich aus dem Grunde, dass die beiden Realklassen sich in den wesent- ichsten Unterrichtsfächern nur sehr wenig von den für die oberen Elementarschulklassen orgeschriebenen Lehrfächern unterschieden und nur in einigen die Rücksicht auf den Ge- rauch im praktischen Leben schärfer accentuirten, als dieses bei den Bildungszwecken ler Elementarechule der Fall sein konnte. Sie litten aber an dem Missstande, dass sie lie kurze Zeit von zwei Jahren auf eine grosse Zahl von besonderen Unterrichtsgegen- tänden vertheilen mussten, während die oberen Elementarschulklassen auf die für den ewöhnlichen Handwerksmann unentbehrlichsten Gegenstände, besonders den Sprachunter- icht und das Rechnen ihr Hauptgewicht legen und in dem Realunterricht das für Alle Vissenswertheste auswählen konnten. Ein weiterer schon oben angedeuteter Haupt- aissstand der Realschulen lag in der äusserst geringen Rücksicht, welche dieselben nach hrer Organisation der Pflege der religiösen Bildung und somit der Erziehung widmeten es ist das zwar ein Missstand, mit dem auch die andern Schulgebilde aus der Organi- anitionsperiode von 1817 mehr oder weniger behaftet sind; aber nirgends ist derselbe. o grell hervorgetreten, wie bei ihnen. Sie waren von dem kirchlichen Leben noch chärfer getrennt, wie die übrigen Schulen. Der Unterricht in der Religion, der noth- vendigen Grundlage für jede wahrhafte Erziehung, war von ihrem Unterrichtsplan ganz reestrichen; die Schüler wurden behufs ihrer religiösen Ausbildung angewiesen gleich lenen, die nicht mehr schulpflichtig waren, den sonntäglichen Katechisationen in der Kirche beizuwohnen und sich desshalb bei ihrer Aufnahme in der Christenlehrliste des pfarrers ihrer Konfession, wenn sich ein solcher in dem Orte befand, eintragen zu lassen. An mehreren der im Edikte bezeichneten Realschulorten fanden sich aber nicht Beistliche beider christlichen Konfessionen. Die Konsequenz liegt vor Augen. An ein- elnen Schulen wurde jenem Missstand später einigermassen abgeholfen, bei andern blieb r bestehen. Bei solchen Verhältnissen war es für die oberen Knabenklassen der Fle- nentarschulen, die in der Regel mit tüchtigen Lehrkräften besetzt waren, eine leichte Krbeit, den Realschulen eine wirksame Konkurrenz zu machen und den Eltern die Ueber- jſeugung zu verschaffen, dass ihre Söhne in der Elementarschule hinsichtlich der religi-