Aufsatz 
Zur Geschichte des realistischen Schulwesens in dem vormaligen Herzogthum Nassau : vom Jahre 1817 bis 1861 incl. eine historische Skizze / Bellinger
Entstehung
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in Diez, Eltville. Hachenburg, Herborn, Höchst, Limburg, Montabaur, Schwalbach, Usingen, Weilburg und Wiesbaden. Bei jeder dieser Realschulen wird in der Regel ein ordent- licher Lehrer angestellt, ihm aber, wenn es nöthig scheint, ein Gehülfe oder auch meh- rere beigegeben. Es soll in denselben nach vorgeschriebenen Lehrbüchern in zwei Lehr- kursen, wöchentlich in 30 Stunden gelehrt werden: Deutsche Sprache mit Verfertigung schriftlicher Aufsätze, Naturgeschichte, Erdbeschreibung mit Geschichte verbunden, Zeich- nen, Schönschreiben, Mathematik, Technologie und einfache Buchhaltung. Im Frühjahr findet eine öffentliche Prüfung in Gegenwart des Schulvorstandes und des Inspektors Statt. Die Aufnahme erfolgt, wenn die Schüler die in der Elementarschule gelehrten Kenntnisse gefasst haben, in der Regel im 13ten Jahre; ihre Entlassung, wenn sie die in der Realschule vorgetragenen Gegenstände erlernt haben. Beides nur einmal jährlich nach der öffentlichen Frühlingsprüfung.

Bei einer nur flüchtigen Betrachtung dieser Organisation springt in die Augen, dass dieselbe von demvitae non scholae eine Anwendung gemacht hat, welche die Haupt- aufgabe, deren Lösung jede Schule erstreben muss, nämlich die Entwicklung und har- monische Ausbildung der intellektuellen und der sittlichen Kräfte der g- linge, vollständig in den Hintergrund gedrängt hatte. Sie hatte hauptsächlich nur die Bestimmung, ihren Schülern die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, von denen dieselben in ihrem künftigen praktischen Berufsleben unmittelbar Gebrauch machen könn- ten. Zu diesem Zwecke waren in ihrem Lehrplan sogar Lehrgegenstände aufgenommen, wie die Technologie, die in grösserer Ausdehnung nur in professionellen oder in beson- deren Fachschulen ihre richtige Stelle finden können. Aber auch jener Bestimmung konn- ten die durch das Edikt begründeten Realschulen nicht einmal entsprechen. Sie konnten den mittleren und höheren Kreisen des gewerblichen Lebens die Bildung nicht gewähren, welche dieselben für ihre Berufsgeschäfte nöthig haben. Dazu reichte einerseits der zwei- jährige Kursus in einer oder zwei Klassen auf Grundlage der bis zum 13ten Lebensjahre in der Elementarschule erworbenen Kenntnisse nicht aus, andrerseits fehlten grade solche Bildungsmittel, welche eine allgemeine Grundlage für den künftigen Beruf jener Kreise gewähren. Der Sprachunterricht beschränkte sich auf die Muttersprache; es war also der Unterricht in fremden Sprachen, namentlich auch der französischen und englischen ausgeschlossen; und doch sind es gerade diese, deren Kenntniss namentlich für den kauf- männischen Geschäftsbetrieb cin unabweisbares Bedürfniss ist. Diesem Umstande ist es vorzugsweise zuzuschreiben, dass die mittleren, ganz besonders aber die höheren bürger- lichen Berufsarten jene Realschulen, die mit den jetzigen nur eine sehr entfernte Aehn- lichkeit hatten, für die Ausbildung ihrer Söhne zu einem praktischen Geschäfte nicht, oder sehr wenig benutzten, vielmehr es vorzogen, dieselben die Pädagogien oder Privatan- stalten, die ihren Anforderungen entsprachen, besuchen zu lassen.

Nach der ganzen Anlage, der inneren und äusseren Einrichtung jener Realschulen hat der Organisator mehr die Bildungsbedürfnisse des Handwerkerstandes in seinen ver- schiedenen Verzweigungen, namentlich auch der Bauhandwerker, und das Betreiben land-