3
Lehrplans§. 1, 66 wird festgesetzt, dass Mathematik mit Anwendung auf die Ge- schäfte des bürgerlichen Lebens gelehrt und mit dem Unterrichte in der Natur- geschichte Technologie verbunden werden sollte. Noch genauer aber kennzeichnen die Vorschriften über die Lehrgegenstände im Einzelnen die Ziele der Pädagogien. Nach dem die Mathematik behandelnden§. 9 sollte in der Arithmetik nach gründlicher Ein- übung der vier Species in unbenannten Zahlen, verbunden mit fleissigem Kopfrechnen in der Kl IV, der vier Species mit benannten Zahlen, der Regel de tri, der Brüche, wieder verbunden mit fleissigem Kopfrechnen in der Kl. III, die schwereren Aufgaben der Regel de tri, die Ketten-, Gesellschafts- und Rabattrechnung mit besonderer Berücksichti- gung des praktischen Lebens gelehrt und zugleich Belehrung über die verschie- denen Maasse, Gewichte und Geldsorten in Kl. II gegeben werden. Für die erste oder oberste Klasse war vorgeschrieben: Wechselrechnung und die Geldkurse, die Lehre von den Proportionen, auch eine kurze Anleitung zu der einſachen Buchhaltung. Für den geometrischen Unterricht war B, bestimmt, dass das Ausmessen der Flächen in der III. Kl., die reine Geometrie und Stereometrie, die ersten Grundsätze der Mechanik in der ersten Klasse gelehrt wurden. An einem der Pädagogien wurde so- gar im letzten Semester Peldmesskunde nicht bloss theoretisch gelehrt, sondern auch praktisch eingeübt. Für den naturwissenschaftlichen Unterricht gibt§. 10 die nöthige Anweisung. Derselbe beginnt schon mit der untersten Klasse. Für die 2te Kl. war eine mehr, als das in den 2 untersten Klassen der Fall sein sollte, systematische Behand- lung der Botanik mit Hinsicht auf Technologie, ferner Anthropologie mit Diätetik, und für die erste Klasse das Wichtigste aus der Zoologie uno Mineralogie, in sofern es anschaulich gemacht werden könnte, mit Hinweisen auf Technologie vorgeschrieben. Es verdient hier ganz besonders die Betonung der Technologie hervorgehoben zu werden, welchem Gegenstande an einzelnen Pädagogien eine ganz besondere Berücksichtigung gewidmet wurde.
Nach den in§. 11 über Geographie und Geschichte gegebenen Vorschriften sollte in der neueren Geographie der Unterricht vollständig abgeschlossen und in der Geschichte ein möglichst abgerundetes Ganze gegeben werden in der Art, dass nach Vorausschickung eines allgemeinen Fachwerkes der alten uud neuen Geschichte nach den wichtigsten Epochen in der zten Kl., die Geschichte des deutschen Volkes mit synchronistischer An- knüpfung der merkwürdigsten Ereignisse neuerer Zeit in der Iten Klasse gelehrt wurde. Bei dem Unterricht in den beiden letzten Gegenständen sollten die Geographie und Ge- schichte des Vaterlandes, die Kenntniss seiner Gesetze, Verfassung und Verwaltung einen vorzüglichen Gegenstand der Berücksichtigung ausmachen. Der§. 12 schrieb Unterricht in der Physik vor. Diese sollte in der ersten Klasse gelehrt und darin die Ursachen der gewöhnlichen Naturerscheinungen ohne eigentliche systematische Form behaudelt werden. Selbst bei den unter dem Titel„Kunstübungen“ aufgenommenen Gegenständen fand sich eine Rücksichtnahme auf das praktische Leben insofern, als für den Zeichen-
unterricht vorgeschrieben wurde, dass derselbe mit besonderer Rücksicht auf den künf- 1*


