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Form mit, die unter den obwaltenden Verhältnissen sofort den Verdacht erwecken musste, den der Gesandte in den Worten ausdrückte:„Sicher ist das, was in dieser Angelegenheit vorgeht und was sie thun, eine höchst ärgerniserregende Schandthat.“ Ich denke, wenn die Königin am I1. September die Todesnachricht am Hof mit den wenig zartfühlenden Worten,„sie hat den Hals gebrochen“, be- kannt machte, war ihr Zartgefühl oder ihre Verlegenheit am 9. nicht so gross, dass sie die vollzogene Thatsache in einer Form aussprach, die entweder beweist, dass Elisabeth selbst ein böses Gewissen hatte, oder dass sie den Tod Amys noch nicht wusste, wohl aber bestimmt erwartete, während doch durch die einfache Mitteilung der Todesnachricht beide Mutmassungen zu vermeiden waren. Nach Cecils Mitteilungen kann Elisabeths Ausserung denn auch einen anderen, allerdings für die Sprecherin höchst bedenklichen Sinn gehabt haben. Lord Roberts Bemühungen um Elisabeths Hand fanden damals bei dieser die günstigste Aufnahme. Das Haupthindernis aber von Leicesters ehrgeizigen Plänen war seine Frau. Wollte er diese Pläne verwirklichen— und dies ist eine über jeden Zweifel erwiesene Thatsache— dann musste Amy auf die eine oder andere Weise beseitigt werden. Cecil erzählte dem Bischof, es bestehe die Absicht Lord Roberts Frau zu töten, öffentlich sei sie daher schon für krank ausgegeben, obwohl dies durchaus nicht der Fall wäre; sie sei vielmehr sehr wohl und hüte sich sehr vor Gift. Am Tag nachher erfuhr der Gesandte aus Elisabeths eigenem Mund, Lord Roberts Frau sei tot oder dem Tode nahe. So äussert man sich über jemand, von dem man voraussetzt, er sei tödlich erkrankt; und hierin decken sich Elisabeths und Cecils Ausserungen voll- kommen. An sich wäre hier vielleicht kein Anstand zu nehmen, wenn die Königin dem über Amys Zustand umlaufenden Gerücht diesen Ausdruck verliehen hätte, allein bedenklich wird die Sache da- durch, dass sie Leicesters Geliebte und Vertraute war, und dass sie den Bischof bat, ihre Mitteilung zu verschweigen. Unter diesem Gesichtspunkt gewinnt diese Ausserung den Anschein, als habe die Königin eine schlimme Nachricht über Amy Robsart erwartet und habe es für gut befunden, durch diese Ausserung dem Gesandten des mächtigsten Staates nahe zu legen, dass sie selbst das Gerücht von der schweren Erkrankung Amy Robsarts für so wahr und so ernst halte, dass man stündlich die Todesnachricht erwarten dürfe. In diesem Sinne entspricht diese Ausserung Elisabeths Klugheit und Vorsicht, und in diesem Sinne lag gegenüber der noch lebenden, aber für krank ausgegebenen Frau Leicesters in den Worten der Königin eine Wahrung ihrer und ihres Geliebten Interessen, denn die Königin konnte nicht voraussetzen, dass der spanische Gesandte von ihrem eigenen Staatssekretär über den wirklichen Sachverhalt aufgeklärt worden war. Welcher Schluss aber bleibt jetzt noch allein übrig? Doch jedenfalls nur der, dass die Ausserung der Königin Amy Robsart als noch lebend voraussetzt, dass diese Ausserung mithin zu einer Zeit stattfand, in welcher Elisabeth noch keine bestimmte Nachricht über den Tod der Unglücklichen hatte.
Was man auch zur Entschuldigung der Königin in dieser Frage vorbringen mag, alles deutet doch darauf hin, dass sie sich hier zum mindesten ein Geschehenlassen zu Schulden kommen liess. Die Umstände, unter welchen Amy Robsart starb, die Art, in welcher die Jury ihren Tod feststellte, und die Art, wie Cecil im Jahr 1567 das Auftreten und die Aussagen von Appleyard, dem Halb- bruder Amy Robsarts, benutzte, um die wiedergeplante Heirat zwischen Elisabeth und Leicester zum Scheitern zu bringen, lassen kaum einen Zweifel übrig, dass die erste Frau des allmächtigen Günst- lings am 8. September 1560 keines natürlichen Todes gestorben ist.


