Aufsatz 
Antike und moderne Erziehung : 2. Die Behandlung der verlassenen Kinder im klassischen Altertum
Entstehung
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21.

reichen Privatleuten(vgl. A. 58) die Gelegenheit bot, ihre Mildthätigkeit bei verſchiedenen Anläſſen zu bekunden. So wetteiferten ſchon mit Trajan ſelbſt ſein Freund Plinius und Cornelius Galli⸗ canus in der Beförderung dieſer Stiftungen, der erſtere für ſeine Vaterſtadt Comum(Como), der letztere, wie Trajan ſelbſt, für Veleja. Auch die Stiftung einer reichen Wittwe Caelia Macrina zum Andenken(in memoriam) ihres Sohnes Macer für die armen Kinder von Tarracina unweit Rom fällt unter die Regierung Trajans.

Unter den Nachfolgern Trajans ſetzte zunächſt Hadrian das wohlthätige Werk ſeines Vorgängers fort; es blieb nicht blos unangetaſtet beſtehen, ſondern erhielt weiteren Aufſchwung, Zuwachs und Vervollkommnung. Zuvörderſt nämlich erweiterte er den Grundſtock des Ver⸗ mögens, indem er den verlaſſenen Kindern Italiens noch reichere Unterſtützungsmittel anwies, ſodann verbeſſerte er die Einrichtungen desſelben. Erſteres geſchah nach dem ausdrücklichen Zeugniſſe des Spartianus*) ſicherlich einerſeits dadurch, daß er die von Trajan bereits ange⸗ legten Capitalien in freigebiger Weiſe vermehrte, um die Unterſtützungsbeträge der einzelnen Kinder zu erhöhen, andererſeits wahrſcheinlich dadurch, daß er die Communen Italiens ſelbſt durch die feierliche Beſtätigung der oben 60) mehrerwähnten Ermächtigung Nerva's, Legate an⸗ nehmen zu dürfen, zu aͤhnlichen Alimentationsſtiftungen anregte. Gleicherweiſe bethätigte er der Stiftung Trajans aber auch dadurch ſeine wohlwollende Fürſorge, daß er, wie aus einem Fragmente der Pandekten erhellt,) die Zeit des Genuſſes beſagter Alimente für Knaben bis zur vollen Pubertät d. h. bis zum achtzehnten, für Mädchen bis zum vierzehnten Lebensjahre aus⸗ dehnte. Durch dieſe Conſtitution, welche nachmals ein von Ulpian angeführtes Reſcript des Severus Alexander beſtätigte, ſcheint Hadrian eine höchſt wichtige Satzung der Stiftungs⸗ ſtatuten, deren Handhabung bis dahin und zeitweiſe wol auch ſpäter einer ſchwankenden Praxis anheimgefallen ſein mochte, klar und beſtimmt entſchieden zu haben.

Gleicher Pflege und Förderung hatten ſich die Alimentationsſtiftungen Trajans weiter auch unter der für das ganze römiſche Reich ſo ſegensreichen Regierung der edelſinnigen Antonine

⁵9) vit. Hadr. c. 7: pueris ac puellis, quibus etiam Traianus alimenta detulerat, incrementum liberalitatis adiecit: vgl. Cramer S. 498 A. 1220; Krauſe S. 347 und 358 f.; Schück S. 5; Henzen p. 19; Becker⸗Mar⸗ quardt III, 2 S. 114.

s0) Vgl. oben A. 47 und 58; Henzen p. 910.

61) Vgl. Ulpian. Digest. XXXIV, 1, 14§ 1: Si quis exemplum alimentorum, quae dudum pueris et puellis dabantur, velit sequi; sciat Hadrianum constituisse, ut pueri usque ad XVIII, puellae usque ad

XIV annum alantur et hanc formam ab Hadriano datam observandam esse Imperator noster rescripsit.

S. Wolf a. a. O. S. 28.