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thätigen Hand gegründete coloſſalſte Kinder⸗Armenanſtalt, von welcher die Geſchichte weiß, durch Kaiſer Trajan ihre Stiftung und den Grundſtock ihres Vermögens für alle Folgezeit des römiſchen Reiches erhalten hat, ſo daß die lobwürdigen Anſtalten Nerva's ebenſo als An⸗ fang und Grundlage dazu anzuſehen ſind, wie die entſprechenden Stiftungen ſowohl einzelner Nachfolger Trajans als auch municipaler Körperſchaften und Privatleute als Ausbau und Erweiterung. Denn auch darin lag ein großer Segen der Trajaniſchen Stiftung, daß ſie nicht allein den nachfolgenden Regenten die Aufforderung nahelegte, beſonders feierliche Momente und Vorgänge in ihrem eigenen und ihrer Familien Leben, namentlich auch beim Antritte ihrer Regierung, in der würdigſten und großartigſten Weiſe zu verewigen, ſondern auch die Obrigkeiten der Municipien anregte, den Kaiſer in ſeiner Munificenz gegen die haupt⸗ ſtädtiſchen Armen(plebs urbana) in ihren kleineren Kreiſen nachzuahmen 58) und weiter auch
zwei ſtehende kleine Geſtalten oder auch ein Weib mit zwei kleinen Kindern, deren eines ſie auf den Armen trägt, und gehören ins Jahr 104: vgl. Eckhel a. a. O. VI. p. 425; andere mit der Legende REST ITAL C(restituta ltalia) aus dem Jahre 112 zeigen den Kaiſer in der Toga, ein das Knie beugendes Weib aufhebend, während zwei kleine Knaben zu ihm die Hände emporheben; vgl. Henzen p. 13 u. 18. Hierher gehört auch noch ein Relief auf dem Bogen von Benevent, woſelbſt vier mit Mauerkronen geſchmückte Frauengeſtalten(Perſonificationen von Städten Italiens) von Knäbchen und Männern, welche Knäbchen auf den Schultern tragen, begleitet, auf Trajan zu ſchreiten. Weiter muß hier noch eine Inſchrift auf einem Triumphbogen Conſtatins erwähnt werden, welche offenbar von einem Denkmale Trajans entnommen iſt: alimenta Italiae: feminarum faecunditati genitorumque spei con- suluit publicus parens per universam Italiam pueris puellisque Ulpiis alimentariis institutis; vgl. Krauſe S. 348 A. 2. Endlich gedenkt auch die Inſchrift von Auximum der Unterſtützung der soboles Italiae durch Trajan; vgl. Murat. 230, 3; Fabrett. p. 686, 91; Henzen p. 13; v. Reumont Geſchichte der Stadt Rom I. S. 445.
⁵s) Daß die Obrigkeiten der Municipien durch die kaiſerliche Munificenz zu gleichen Alimentationsſtiftungen beſtimmt wurden, dafür zeugt einestheils die oben A. 47 angeführte, ſpäter von Hadrian beſtätigte, Ermächtigung Nervas an alle Communen, Legate annehmen zu dürfen, anderntheils das Vorkommen einer ſolchen Alimentations⸗ ſtiftfung außerhalb Italiens, nämlich in der Colonie Curubis in Afrika, woſelbſt ein curator alimentorum (Alimentenpfleger) iuſchriftlich beglaubigt iſt: vgl. Maffei Mus. Veron. 463, 3= Orelli Insc. coll. 530. Dieſer außergewöhnliche Fall kann, wie Henzen p. 18 bemerkt, entweder nur durch die Annahme eines beſondern kaiſer⸗ lichen Privilegiums für die dortige Bürgergemeinde oder aber mildthätiger Stiftungen von Privatleuten ſeine Er⸗ klärung finden. Wie ſchon oben angegebeu, finden ſich nämlich dieſe Alimentationsſtiftungen nur innerhalb Italiens, und wenn Veleja oben als eine Stadt von Gallia cisalpina bezeichnet wurde, ſo darf man nicht überſehen, daß letzteres, wie auch Histria und Liburnia, im Jahre 713 der Stadt zu Italien hinzugekommen war:. vgl. Henzen a. a. O. Was die Stiftung des Plinius betrifft, ſo ſchenkte er ſeiner Vaterſtadt 500,000 Seſterzien zur Alimentation freigeborener Knaben und Mädchen und in ſeinem Teſtamente 300,000: vgl. Plinius Epist. I, 8; VII, 18 und die Inſchrift bei Grut. 1028, 5= Marini Atti d. frat. Arval. p. 758; Henzen p. 17.— Die Capitalienanlage des Cornelius Gallicanus zu Gunſten der Alimente von Veleja findet ſich als Anhang des kaiſerlichen Obligationsinſtrumentes auf der Tafel von Veleja beurkundet.— Das Vermächtniß der Macrina über⸗ wies den Tarrieinenſern eine Million Seſterzien, um aus den Zinſen hundert Kindern Alimente zu gewähren: vgl. Bullet. d. inst. arch. 1839 p. 153 sqq.


