Aufsatz 
Antike und moderne Erziehung : 2. Die Behandlung der verlassenen Kinder im klassischen Altertum
Entstehung
Einzelbild herunterladen

genug gegenübertrat, hatte ſchon nach dem zweiten Puniſchen Kriege eine bedenkliche Abnahme der römiſchen Bürgerſchaft in ihren erſten Spuren deutlich genug bemerken laſſen, als daß nicht bei der Rückkehr ruhigerer Zeiten unter den erſten Kaiſern dieſe ſocialen Schäden noch unver⸗ hüllter zu Tage getreten, ſelbſt für die oberſten Staatslenker ein Gegenſtand der ernſtlichſten Sorge geworden wären und daß nicht auch bereits einzelne Privatperſonen in gleicher Richtung ihre Mildthätigkeit zu üben begonnen hätten. Zuvörderſt unternahm es Kaiſer Auguſtus der zu Grunde gehenden Sittlichkeit durch die Geſetzgebung zu Hilfe zu kommen, insbeſondere einerſeits durch ſeine Ehegeſetze, welche die Eheloſigkeit mit vermögensrechtlichen Benachtheili⸗ gungen bedrohten, ſodann durch Veranlaſſung der Perſonen aus ſenatoriſchen Familien zu ſtandes⸗ mäßigen Ehen, wie auch durch den Verſuch, die Eheſcheidungen wenigſtens an beſtimmte Formen und Vorſchriften zu knüpfen, endlich durch beſondere Begünſtigung derjenigen Eltern, welche drei oder mehrere Kinder hatten, mittelſt verſchiedener Vorrechte und Vortheile. 35) Wie die Armen überhaupt, ³⁶) ſo wurden insbeſondere ſeitdem und durch ihn die dürftigen und verlaſſenen Kinder ein Gegenſtand der kaiſerlichen Fürſorge. Zunächſt ließ Auguſtus auch ſdie Kinder an den Kornſpenden(frumentationes), welche dem Volke gereicht wurden, Theil nehmen ³⁷) und in gleicher Weiſe überſah er auch bei den Geldaustheilungen an's Volk(congiaria) die kleineren Knaben nicht, welche vorher nur vom elften Lebensjahre an etwas zu erhalten pflegten; ³⁸) ſeine wohlwollende Fürſorge ging aber noch weiter, indem er, namentlich im Jahre 29 v. Chr. bei ſeiner Rückkehr durch Griechenland nach Italien, zuerſt die Erwachſenen, ſodann aber auch, ſei⸗ nem Schwiegerſohne Marcellus zu Liebe, die Knaben beſchenkte, ³⁹) in Rom ſelbſt aber nech kinderreichen, aber bedürftigen Vätern aus dem gemeinen Volke ſo viel Tauſend Seſterzien ſpen⸗ dete, als Kinder da waren. ¹⁰) Dieſer zuletzt genannte Akt kaiſerlicher Munificenz ſcheint nicht ohne Einfluß auf weitere Kreiſe geblieben zu ſein; denn noch unter Auguſtus findet ſich eine mildthätige Privatſtiftung beurkundet, welche einestheils die obige Geſchenkſumme des Kaiſers zur Richtſchnur des Ausmaßes der eigenen Dotation nimmt, andererſeits aber zugleich von

³5) Vgl. Becker⸗Marquardt a. a. O. III, 2 S. 112 u. V, 1 S. 74 ff.

3³6) Vgl. Cramer S. 495.

³7) Vgl. Becker⸗Marquardt a. a. O. III, 2 S. 113 A. 570.

3s) Vgl. Sueton Aug. c. 41: congiaria populo frequenter dedit.... ac ne minores quidem pueros prae- teriit, quamvis nonnisi ab undecimo aetatis anno accipere consuessent.

³⁸) Vgl. Caſſius Dio l, 21; Cramer S. 495.

4⁰) Bgl. Sueton Aug. c. 46: at iis, qui e plebe regiones sibi revisenti filios filiasve approbarent, singula nummorum milia pro singulis dividebat; Schück p. 4. Ein sestertius berechnet ſich zu etwa 15 ¼ Pfennig en oder etwa 4 ½ Kreuzern; vier Seſterzien machten einen Denar.