Aufsatz 
Antike und moderne Erziehung : 2. Die Behandlung der verlassenen Kinder im klassischen Altertum
Entstehung
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Fälle dieſes gräulichen Verbrechens. Hatten Eltern aus Noth, Armuth oder bei Zerrüttung des Familienlebens die Abſicht, ſich ihrer Kinder zu entledigen, wünſchten aber ſie am Leben erhalten zu ſehen, ſo wurden die hilfloſen Kleinen an Kreuzwege, an's Ufer, auf Marktplätze und an andere beſuchte Orte gelegt, und man band ihnen Münzen, Ringe, edle Steine oder Kleinode bei, um ſie allenfalls ſpäter wieder zu erkennen. Ammen und Wärterinnen gaben ſich zu dem unmenſchlichen Geſchäfte der Ausſetzung her. Was war nun das Schickſal ſolcher von aller irdiſchen Hilfe verlaſſenen Weſen? ihr Loos war das härteſte, welches das Alterthum kennt: ſie wurden Sklaven deſſen, welcher ſie aufnahm und aufzog. ¹⁶) Damit gingen ſie nach antiken Anſchauungen nicht nur aller politiſchen Rechte, ſondern jeder menſchenwürdigen Exiſtenz, wie überhaupt auch aller jener Vorrechte verluſtig, durch welche die griechiſche Geſetzgebung, in Er⸗ mangelung jeglichen Staatsſchulzwanges, ſelbſt der Verwahrloſung der Kinder vorzubeugen und letzteren Unterricht und Ausbildung zu verbürgen beſtrebt war. Solon wenigſtens hatte eine angemeſſene Erziehung der Kinder zur Bedingung der älterlichen Anſprüche auf Unterſtützung und Beiſtand im Alter gemacht, und Charondas, Geſetzgeber von Catana, die Koſten des Unterrichts Aller aus Gemeindemitteln zu beſtreiten vorgeſchlagen. ¹⁷)

Unter allen Staaten Griechenlands machte Theben allein eine rühmliche Ausnahme von jener unmenſchlichen Praxis des Kinderausſetzens, welche doch Platon und Ariſtoteles unbedenk⸗ lich billigten. Mit Recht, unſeres Erachtens, weiſt Cramer ¹³) auf den tieferen Grund dieſer im Vergleiche zu dem übrigen Hellas abnormen Erſcheinung hin. Keine Stadt bot nämlich einen ſo großen Gegenſatz zwiſchen den männlichen und weiblichen Bewohnern dar wie Theben. Der Rohheit und Schwerfälligkeit, dem Trotze und Uebermuthe jener ſtand ein hoher Grad von ſitt⸗ licher Bildung, von Gefühl, Anmuth und Liebenswürdigkeit bei dem weiblichen Geſchlechte gegenüber. Dieſes Uebergewicht der weiblichen Bildung, ſowie die höhere Stellung des weiblichen Geſchlechtes konnte nicht ohne die wohlthätigſten Folgen für das Familien⸗ und öffentliche Leben bleiben. Dieſen Einflüſſen iſt denn auch in Theben ohne Zweifel das Verbot der Ausſetzung der Kinder bei Todesſtrafe entſprungen, obgleich in älteren Zeiten auch hier dieſelbe Unſitte einer Preisgebung der Kinder beſtand, wie im übrigen Griechenland. Arme und bedürftige Eltern brachten ihre Kinder, welche ſie nicht ernähren zu können glaubten, alsbald nach der Geburt der Obrigkeit, welche ſie bei Leuten in Pflege und zur Erziehung hingab, entſprechend der heu⸗ tigen Sorge für ſogenannte Haltekinder. Freilich wurden damit die ſchwerſten bürgerlichen Nach⸗

¹16) Vgl. Livius I, 31; Plutarch Them. 1; Schück a. a. O. S. 2. ¹7) Vgl. C. Fr. Hermann a. a. O. S. 182. ¹s) Vgl. a. a. O. S. 308 f.; Schück S. 1.

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