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Laſſen ſich auch alle dieſe geſetzlichen Anordnungen und Vorſchriften über Waiſenpflege nicht mit Beſtimmtheit, wie oben bemerkt, auf Solon und ſeine Geſetzgebung als Ausgangs⸗ punkt zurückführen, ſo entſprangen ſie doch dem Geiſte ſeiner Geſetze, welcher hinwieder kein anderer als der des Jonismus ſelbſt war. Es iſt demnach auch in keiner Weiſe auffällig, daß uns außerhalb Athens gerade wiederum allein nur im Bereiche des Jonismus ähnliche Anord⸗ nungen und Vorſchriften begegnen. Von beſonderer Bedeutung ſind in dieſer Hinſicht die Nach— richten von den bezüglichen Satzungen des Mileſiers Hippodamos und ihrer, wenn nicht Alles trügt, erfolgreichen Einwirkung auf die joniſchen Städte in Kleinaſien. Hippodamos, Sohn des Euryphon, aus Milet, Zeitgenoſſe des Perikles, war ebenſo ſehr als praktiſcher Architekt durch die bauliche Anlage, wie als theoretiſcher Staatskünſtler durch die politiſche Anordnung der Städte berühmt. Unter anderen Vorſchriften hatte derſelbe auch die Satzung aufgeſtellt, daß die Kinder der im Kampfe gefallenen Bürger auf öffentliche Koſten erhalten werden ſoll⸗ ten. Da nun aber die Stelle bei Ariſtoteles, in welcher dieſe Satzung überliefert iſt, einige Schwierigkeiten bezüglich ihrer Erklärung verurſacht, indem vorerwähnte Satzung mehr blos theoretiſch von Hippodamos in einem Entwurfe über den„beſten Staat“ aufgeſtellt zu ſein, ſcheint, ſo hat man gezweifelt, ob jene Aufſtellung jemals als Geſetz in die Verfaſſung von Milet aufgenommen worden ſei. Sollte aber auch dieſer Zweifel niemals völlig gelöſt werden, ſo behält doch eine Bemerkung des Ariſtoteles, womit er ſeine Mittheilung über jene Satzung des Hippodamos ſchließt, eine um ſo größere Bedeutung für das Verſtändniß der ganzen Stelle, wie uns ſcheint, je klarer und beſtimmter ſie lautet. Er bemerkt nämlich ſchließlich:„es be⸗ ſteht auch in Athen dieſes Geſetz jetzt und in anderen unter den Städten.“ Sowie aus dieſer Notiz nicht blos eine glaubhafte Beſtätigung alles deſſen entnommen werden darf, was oben über die Behandlung der Waiſen im Kriege gefallener Bürger zu Athen bemerkt worden iſt, ſo kann wol auch zugleich daraus auf die muthmaßliche Aufnahme jener Satzung des Hippodamos 1¹¹) nicht nur in die Mileſiſche Verfaſſung, ſondern auch unter die Geſetze vieler anderen ſicher⸗ lich zumeiſt joniſchen oder unter dem Einfluſſe des Jonis mus ſtehenden Städte in Kleinaſien geſchloſſen werden. Von dieſen Städten muß zuerſt Jaſos in Karien erwähnt werden. Hier gebot ein Stadtgeſetz für den Unterhalt, die Erziehung und Bildung der Waiſen zu ſorgen und ihnen im zwanzigſten Lebensjahre ihr etwa vorhandenes Beſitzthum zu übergeben. Dieſes Geſetz
¹1) Ueber Hippodamos von Milet, ſeine Zeit wie ſeine Bauten und politiſche Thätigkeit vgl. Cramer S. 250 und Krauſe S. 191 nebſt A. 5. Mit gutem Grunde hat Cramer dabei(S. 251) auf die hervorragende kultur⸗politiſche Stellung und Bedeutung hingewieſen, welche Milet in der Geſchichte der geſammten ſtaatlichen und geiſtigen Ent⸗ wicklung von Hellas zuerkannt werden muß.


