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ſocialen Stellung hinweiſen wollte, ſo räumte man ihnen, wie weiter gemeldet wird, hinwieder bei den feſtgeſetzten Speiſen vor den übrigen Kindern, den Vorzug ein, daß ſie ſo viel wie die Alten, alſo ganze Portionen, bekamen. 4).
Gleichwie Lykurgos Weſen, Geiſt und Charakter des doriſchen Stammes mit der ganzen Schärfe einer ihres Zieles ſich wohlbewußten Conſequenz entwickelte, in der Einrichtung des ſpartaniſchen Staates praktiſch verwirklichte und verwerthete, ſo wies Solon durch ſeine Ge⸗ ſetzgebung und ſeine Anordnungen in dem Staate der Athener dem Jonismus die Wege zu den hohen Zielen politiſcher Freiheit wie individueller Bildung und Humanität, deren Früchte ſeiner Vaterſtadt für alle Zeiten den unbeſtrittenen Ruhm unerreichter Verdienſte um die geſammte Weltkultur erworben haben. Zunächſt laſſen ſich zwar die geſetzlichen Beſtimmungen, welche ſchon Solon über Pflege derjenigen Kinder aufgeſtellt haben ſoll, deren Väter im Kriege ge⸗ fallen waren, durch keine ſicheren Thatſachen verbürgen. ⁴) Dennoch gäbe uns die im Geiſte ſeiner Geſetzgebung entwickelte Humanität des joniſchen Stammes allein ſchon die ſichere Ge⸗ währ einer wohlwollenden Waiſenpflege bei den Joniern, wenn nicht wirklich mehrfache Nach⸗ richten über beſtimmte Thatſachen einen ausreichenden Einblick in die ſtaatliche Fürſorge und die rechtlichen Verhältniſſe der durch den Krieg verwaiſten Kinder eröffneten. Zuvörderſt iſt nämlich überliefert, daß in Athen zur Zeit des peloponneſiſchen Krieges ſolche Kinder bis zu ihrem zwanzigſten Jahre auf öffentliche Koſten erhalten und im Prytaneion geſpeiſt, außerdem aber noch mit einer beſonderen Auszeichnung bedacht wurden. Nach Vollendung des eigentlichen Reifealters nämlich wurden ſie weiter mit einer völligen Kriegsrüſtung ausgeſtattet, und das Haus des Vaters ihnen übergeben. ⁵) Dieſe wohlthätige Anordnung ſcheint zur Zeit des Ariſtophanes, wo auch andere treffliche Einrichtungen verfielen, allmälig außer Uebung gekom⸗ men zu ſein, da es bei den langwierigen Kriegen, in welche ſich Athen verwickelt ſah, ſehr viele Waiſen gab, für die bei der ſteigenden Noth nur ſchlecht geſorgt werden konnte. ²) Daß aber nicht nur die Hinterlaſſenen im Kriege gefallener Bürger, ſondern auch ſelbſt verdienſtvoller Staatsmänner und Feldherren vom Staate bedacht wurden, bezeugen die Kinder des großen Ariſtides. Seinem. Sohne Lyſimachus wurden hundert Minen Silbers, Grundſtücke und ein täglicher Gehalt von vier Drachmen gegeben; ſelbſt ſeine beiden Töchter blieben von der öffent⸗ lichen Wohlthat nicht ausgeſchloſſen, ſondern wurden auf Staatskoſten erhalten und aus
³) Vgl. Cramer S. 227 f.
4) Vgl. Cramer S. 250; Krauſe S. 190 u. A. 2.
⁵³) Vgl. Perikles in ſeiner bekannten Grabrede bei Thucydides II, 46; Cramer S. 259; Krauſe S. 190. ⁴) Ariſtophanes Thesmoph. 449 f.; Cramer S. 250 A. 576.


