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großen Geſetzgeber und Staatsmänner, beurkunden aber auch die Griechiſchen Philoſophen: es bedarf kaum einer Andeutung, welchen Werth Sokrates, Platon, Ariſtoteles, um andere gar nicht zu erwähnen, in ihren Lehren und Syſtemen auf die Jugender⸗ ziehung legten und welche noch jetzt beherzigenswerthe pädagogiſche Winke und Fingerzeige ſie gaben. ²*) Alle Stände der Hellenen durchdrang ein von der leider noch immer nicht ſeltenen modernen Gleichgiltigkeit, Unterſchätzung und Vernachläſſigung unendlich ab⸗ ſtechender Eifer für Unterricht und Bildung, eine vollbewußte Werthſchätzung der unermeßlichen Vorzüge beider den ihrer un⸗ theilhaftigen Barbaren gegenüber, auf die man daher mit ſo ſtolzer Verachtung herabſah. Einzelne Züge dieſer Werth⸗ und Hochhal⸗ tung von Unterricht und Erziehung eröffnen einen tiefen Einblick in die offenbar allen Griechenſtämmen gemeinſame Anſchauung, daß in jenen beiden Bildungsfaktoren die unerläßliche Grundlage und Vorbedingung jeder menſchlichen Exiſtenz enthalten ſei. ²¹) In gleicher Weiſe war auch das öffentliche Leben bei den Römern der Erziehung förderlich. Auch hier war wenigſtens in der erſten beſſern Periode Roms die Schule von dem Staate unabhängig, ohne daß jedoch der Geiſt der Geſetze, die Stetigkeit der Inſtitutionen, das Anſehen der Magiſtrate, die Rechtskämpfe der Parteien und des Forums, endlich überhaupt die öffentliche Zucht ihren wohlthätigen Einfluß, ihre, wenn auch mittelbare, doch nicht minder nachhaltige Einwirkung auszuüben
245; 296.— Joh. Heinrich Krauſe Geſchichte der Erziehung, des Unterrichts und der Bildung bei den Griechen, Etruskern und Römern, Halle 1851, S. 67— 77; 99- 104.
²⁰) Vgl. L. Kellner Skizzen und Bilder aus der Erziehungsgeſchichte, Eſſen 1862, I. S. 15— 85.
²¹) So kannten z. B. die Mytilenäer keine ſchwerere Strafe für ihre abtrünnigen Bundesgenoſſen, als das Verbot, die Jugend unterrichten und ausbilden zu laſſen: vgl. Aelian. Var. Hist. XIII, 15.— Dieſe Bildung der Jugend unter keinen Umſtänden zu verſäumen, erſchien als heilige Pflicht; in dieſem Sinne wenigſtens ſcheint uns der Beſchluß der Trözenier bei Plut. Them. c. 10, für die Kinder der Atheniſchen Flüchtlinge das Schulgeld zu zahlen, gedeutet werden zu müſſen.


