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verhindert worden wäre. Dabei entſchlug ſich der Staat auch einer Art von Beaufſichtigung der Jugenderziehung hier eben ſo wenig, wie in Athen; wie dort der Areopag, ſo übten dieſe zu Rom die Cenſoren aus, welche die Aufrechthaltung aller be⸗ währten ſittlichen Inſtitute überwachten und in wichtigen Discipli⸗ narangelegenheiten nicht leicht die betretene Bahn zu verlaſſen ge⸗ ſtatteten, demnach alſo wenigſtens prohibitiv auf die ethiſche Seite der Erziehung einzuwirken vermochten.**) So war es, wie ſich unten noch weiter zeigen wird, die Perſönlichkeit und die moraliſche Tradition, welche im alten Rom den Geiſt der Erziehung beſtimmte, nicht die Geſetzgebung und etwa von ihr vorgeſchriebene pädagogiſche Formen, wie bei den Griechen. ²³) Trotz dieſes tief in dem Geiſte beider Völker begründeten Unterſchiedes war dennoch das Verhältniß des Staates, ſeiner Geſetze und In⸗ ſtitute, ſeiner Lenker und Magiſtrate bei beiden ein im ganzen günſtiges und förderliches; beide Völker hatten auch jene durch Geſetz und Sitte conſtituierte, ebenſo hochwichtige wie ſcharf gezogene Ab⸗ grenzung des Knabenalters, die Hellenen in der Ephebie, die Römer in der Ertheilung der männlichen Toga, gemein⸗ ſam, welche einerſeits einer jetzt ſo viel beklagten, Alles verwir⸗ renden Frühreife und ungebührlichen Selbſtemancipation nicht min⸗ der beſtimmt einen Riegel vorſchob, als ſie andererſeits eine oft nicht weniger ungerechtfertigte Vorenthaltung ernſterer Theilnahme am Leben verhinderte: wie ſchwankend, unbeſtimmt und meiſt be⸗ deutungslos iſt die Zeitgrenze, welche das moderne Leben in dieſem Bezuge kaum nur von religiös⸗kirchlichem Standpunkte aus zu ziehen vermag und allein nur kennt! Es kann nicht verkannt werden, daß die Eindrücke und Wirkungen dieſes großartigen poli⸗ tiſchen Lebens der Alten vor allem und ganz beſonders für die Charakterbildung ihrer Jugend von dem entſchiedenſten Ein⸗ fluſſe ſein mußten, von andern Vorzügen ganz abgeſehen, welche
²²) Vgl. Krauſe a. a. O. S. 255. Cramer I. S. 382 f. ²³) Vgl. G. Bernhardy Grundriß der Römiſchen Literatur 3. Be⸗
arbeitung S. 41, A. 22. 2*


