Aufsatz 
Pädagogische Bedeutung der Altertumsstudien in der Gegenwart
Entstehung
Einzelbild herunterladen

17

An dieſe erſte und, objektiv betrachtet, ſicherlich nicht ungün⸗ ſtige Vorbedingung der antiken Pädagogik reiht ſich in faſt nicht minder für ſie förderlicher Weiſe ihr Verhältniß zum Staate. Abgeſehen von ſehr geringen Ausnahmen war in der beſſern Zeit der claſſiſchen Welt die Schule bei Griechen und Römern, dem modernen Begriffe nach, vom Staate unabhängig und Unterricht wie Erziehung lediglich Sache der Einzelnen.*) Dieſes hinderte jedoch nicht, daß ſelbſt da, wo die Jugenderziehung ihrem größe⸗ ren Theile nach nicht eine öffentliche und gemeinſame war(wie in dem einzig in ſeiner Art daſtehenden Sparta), der Staat, der für ſeine Zwecke ſo hochwichtigen Bedeutung der Jugend⸗ bildung eingedenk, ſich deren Beaufſichtigung nicht allein nicht entſchlug,**¹) ſondern auch durch ſeine Geſetze auf dieſelbe einzu⸗ wirken ſuchte; daß er unter andern die Kinder bei vernachläſſigter Erziehung aller Gegenleiſtungen an die pflichtuntreuen Eltern ent⸗ hob und ſomit auch dem Geringſten wenigſtens eine mittelbare Ge⸗ währ gab, nicht ganz entblößt von gemeinnützigen Kenntniſſen auf⸗ zuwachſen.**) Daher erklären ſich denn auch die gewichtigen Be⸗ ſtimmungen über Jugenderziehung, welche nicht nur Lycurgos, ſon⸗ dern auch wohl ſchon Drakon und noch mehr Solon, ſowie Cha⸗ rondas, der berühmte Geſetzgeber Unteritalieus, welcher zuerſt die Koſten des Unterrichts Aller aus Gemeindemitteln beſtritten haben wollte, in ihre Geſetzgebungen aufgenommen haben, wohin insbe⸗ ſondere die ganz ausdrückliche Verpflichtung zur Muſik und Gym⸗ naſtik zu rechnen iſt.*½) Dasſelbe lebendige Intereſſe, wie die

Erziehungs⸗ und Unterrichtsweſen', Frankfurt a. M. 1864,§. 36 S. 221 bis 235 unter der Ueberſchrift Pfarrer und Schulmeiſter' aus einem ſüd⸗ deutſchen Staate vor Augen ſtellt und das ſich mehr oder wenig ähnlich anderwärts wiederholt.

¹⁸) Vgl. C. F. Hermann Lehrbuch der Griech. Antiquitäten III.§. 11, S. 49 u. S. 51. A. 21.

¹2) Vgl. a. a. O.§. 34, S. 170.

¹⁸) Vgl. a. a. O.§. 11, S. 49 und die zu A. 22 S. 52 angeführte Schrift von O. Müller.

¹⁰) Vgl. a. a. O. S. 181 f. Fr. Cramer Geſchichte der Erzie⸗ hung und des Unterrichts im Alterthume, Elberfeld 1832, I. 231 241;

2