8
Zerſplitterung der Gegenwart trotz allem Vereinsrechte einer ſo großartigen Sammlung und Bethätigung der politiſchen und ſocialen Kräfte gegenüber! Das Mittelalter hat derſelben wenigſtens noch die vielgliederige, für die freiheitliche Entwicklung wie die politiſche Geltung gleich bedeutſame, zugleich mit dem religiöſen Leben eng verwachſene Organiſation ſeiner ſtädtiſchen Gilden und Zünfte, die Neuzeit auf dieſem Gebiete kaum noch ihre Herberge, ihre Ar⸗ beiter⸗ und Geſellen⸗Vereine an die Seite zu ſtellen.— Als eine weitere Grundlage des antiken Staates wäre weiter ſodann noch vor Allem die Achtung der Autorität, insbeſondere des Geſetzes und ſeiner Vollſtrecker hervorzuheben; denn was könnte Beſſeres einer Zeit entgegengehalten werden, welche ſich in dem Umſturz jeder Autorität gefällt, einer Zeit, welche, bei der endloſen Zer⸗ ſplitterung der ohne Leitſterne ideen⸗ und principienlos wechſelnden Tagesmeinungen, bei der ſchneidenden Schärfe und Rückſichtsloſigkeit der Parteiwuth, bei der vorurtheilsvollen Befangenheit in alther⸗ gebrachten Irrthümern, ebenſowenig Beruf zur Geſchichtsſchreibung wie zur Geſetzgebung haben kann und doch unabläßig Geſetze gibt und aufhebt. Was könnte einer ſolchen Zeit zu eigner Beſpiegelung beſſeres vor Augen geſtellt werden, als die Hindeutung auf jenen ſchönen Zuſtand der ſ. g. eu„αᷣ⅜ als die Vorbedingung jedes gedeihlichen Staatslebens, wonach nicht ſowohl die abſolute Vor⸗ trefflichkeit des Geſetzes an ſich, als vielmehr die allgemeine auf der Macht der Gewohnheit beruhende Anerkennung desſelben den Bürgern die Gewähr ihrer bürgerlichen Exiſtenz und Wohlfahrt gab. Nimmt man dazu noch die ſtetigen und ſtrengen Formen des antiken Familienlebens, ſo hat man im allgemeinen die Gründe des vorzugsweiſe conſervativen Charakters der alten Freiſtaaten und kann mit Savigny ⁵) die moderne Zeit und vorzüglich das heranwachſende Geſchlecht mit vollem Rechte auf Rom verweiſen, welches durch den lebendigen politiſchen Sinn groß geworden iſt, womit das Volk die Form ſeiner Verfaſſung ſtets auf ſolche Weiſe zu verjüngen ſich bereit fand, daß das Neue blos zur Ent⸗
⁵) Vgl. Jacob a. a. O. S. 25 f.


