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Gymnaſien zu Büdingen und Worms engagirt ſich der Staat für keine andre Kategorie von Schulen, als für diejenige der Gymnaſien, zu deren Unterhalt er ſich ſelbſt verpflichtet hält: weitergehende Präcedenzfälle werden dadurch durchaus nicht geſchaffen. Und würde der Staat der bedrängten Realſchule zu Michelſtadt zu ihrem Neubau ein Capital zu niedrigen Procenten leihen, ſo würde auch dieſes durchaus nicht zu ſchlimmen Folgen führen, da die übrigen höheren Lehranſtalten des Landes gute oder genügende Häuſer beſitzen oder Communen angehören, welche— wie Mainz und Bingen— über bedeutende Mittel zu verfügen haben. Man ſchrecke nur jetzt nicht den Landtag, indem man ihm in ganz unbegründeter Weiſe vorhält, daß die erbetenen Subventionen der Gymnaſien zu Büdingen und Worms und die Verleihung eines billigen Darlehens an die Realſchule zu Michelſtadt wohl gar eine Fülle nachfolgenden Unheils nach ſich ziehen werden. Möchte man doch die Sachlage nüchtern und einfach auffaſſen, wie ſie vor uns ſteht. Wir ſtehen nahezu am Ende der Beſchaffung geeigneter Localitäten für unſre höheren Schulen. Alle Anſtalten des Landes, mit Ausnahme der drei genannten, haben gute Localitäten; nur die genannten drei Städte ſind außer Stande, aus eigenen Mitteln alle Opfer entſprechender Neubauten zu tragen, und der Staat hat eingeſtandener Maßen und nach der ſeitherigen Praxis beſondere Pflicht und Intereſſe für die Gymnaſien; deshalb gibt er den Gymnaſien zu Büdingen und Worms Subventionen in baarem Capital, der Stadt Michelſtadt ein Darlehen zu niedrigem Zinsfuß. Und will man vorſichtig ſein, ſo kann man ſelbſt dieſe Unterſtützungen ausdrücklich als dons gratuits bezeichnen, im einzelnen Falle gegeben und zu weiteren Conſequenzen keinen Anlaß bietend.
Als vor Kurzem unſer Landtag nach dem Antrage der Gr. Regierung dem Gymnaſium zu Gießen die Mittel zu einem Neubau bewilligte, haben die Gießener und andere oberheſſiſche Abgeordnete u. A. geltend gemacht, daß auch die Inſtitute der Provinz Oberheſſen geziemende Unterſtützung vom Staate verlangen könnten. Man hat damals dieſen Bemühungen den Vorwurf particularer Intereſſenvertretung gemacht. Wohl mit Unrecht. In unſrem kleinen Lande iſt es ſehr wohl berechtigt, wenn im Landtag nach der Art der Provinzial⸗Landtage größerer Reiche die Förderung der Bedürfniſſe der einzelnen Landestheile in ein angemeſſenes Gleichgewicht geſetzt wird. Und ich wage es anzudeuten, daß, wenn unſre rechtsrheiniſchen Provinzen vom Staate mit den koſtſpieligſten Bauten ausgeſtattet werden, auch die ſo hohe Steuern zur Staatskaſſe zahlende Provinz Rheinheſſen eine entſprechende Berückſichtigung verdient. Ich habe hier nur von den Gymnaſien zu ſprechen. Wenn für vier Gymnaſien der Provinzen Starkenburg und Oberheſſen aus Staatsfonds Locale hergeſtellt werden, ſo ſcheint es nicht unbeſcheiden zu ſein, auch für ein einziges rheinheſſiſches Gymnaſium eine bloße Subvention zu beanſpruchen, welche klein erſcheint im Verhältniß zu den auf die jenſeitigen Gymnaſialbauten verwandten Summen. Hat denn unſer Staat, ſeitdem Rheinheſſen zu Heſſen gehört, den rheinheſſiſchen Gymnaſien auch nur den geringſten


