Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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vollendeten neunten Lebensjahre. Demnach iſt in Preußen die Aufnahme der Schüler in die Gymnaſien und Realſchulen ſchon im 1 0. Lebensjahre ofſiciell geſtattet, und neunjährige Schüler beginnen Latein zu lernen. Das Franzöſiſche macht nun aber den Kindern weniger Schwierig⸗ keiten, als das Latein, und es iſt demnach nicht zu beanſtanden, wenn daſſelbe in der Folge bei uns im 10. Lebensjahre in Angriff genommen wird, namentlich, wenn ein elementares Verfahren beim Unterricht feſtgehalten wird. Dieſes Verfahren findet jetzt in allen Vorbereitungsſchulen unſres Landes und in vielen anerkennenswerthen Privatlehranſtalten ſtatt. Und wie ſolche Anſtalten bei einem ausreichenden Klaſſenſyſteme und durch zweckmäßige Auswahl bildender Unterrichtsſtoffe die Entwicklung der 6⸗ bis 10⸗jährigen Kinder in wohlthätigſter Weiſe befördern können, ſo müſſen auch wir unſeren zukünftigen Zöglingen von dem bezeichneten Lebensalter alle Vortheile wünſchen und zu verſchaffen ſuchen, welche durch zweckmäßige Organiſation des Unterrichts einer mit einer höheren Lehranſtalt verbundenen Vorſchule zu ermöglichen ſind.

Eine gute Vorſchule führt die 6 10⸗jährigen Zöglinge verhältnißmäßig raſch voran, regt ihr geiſtiges Leben nach allen Seiten hin gar wohlthätig an und lehrt dieſelben faſt ſpielend Vieles, was ſpäter dem Unterrichte die beſten Dienſte leiſtet, weil ſie meiſt auserleſene Schüler des bezeichneten Alters in ihren Klaſſen vereinigt. Die Vorſchule, welche wir empfehlen, geht freilich nicht darauf aus, durch verfrühten Unterricht bei denjenigen ſich zu empfehlen, welche auf den bloßen Schein ſehen und die Trefflichkeit einer Anſtalt darnach bemeſſen, daß dieſelbe recht viele Lehrgegenſtände möglichſt frühe in Angriff nimmt. Die geſunde Pädagogik weiſt aus der Vorbereitungsanſtalt der Knaben alle jene krankhaften Einrichtungen, welchen man ſo häuſig, z. B. in den für das Alter vom 6.10. Lebensjahr beſtimmten Klaſſen höherer Mädchenſchulen, begegnet. Da kommt es oft vor, daß das ſiebenzährige Kind Unterricht im Franzöſiſchen erhält, und noch dazu vielleicht von einer Franzöſin, welche, des Deutſchen und der Grundſätze ächten Elementarunterrichts unkundig, nicht im Stande iſt, die Elemente der fremden Sprache im Anſchluß an gewiſſe voraus⸗ gehende Uebungen in der Mutterſprache zu lehren. Verliert das beklagenswerthe ſieben jährige Kind auf dieſe Weiſe vielleicht täglich eine Stunde, wird außerdem täglich eine Stunde mechaniſcher Handarbeit zugewieſen: wo ſoll dann die Zeit hergenommen werden, um ausreichenden guten Ele⸗ mentarunterricht, welcher der Altersſtufe angemeſſen iſt, ertheilen zu laſſen? Und ſoll dies gleich⸗ wohl geſchehen, geſchieht es nicht auf Koſten der körperlichen und geiſtigen Geſundheit des Elementar⸗ ſchülers? Von der Krankhaftigkeit ſolcher Frauen⸗ und Mädchenbildung, gegen welche ein⸗ zuſchreiten weder der Staat noch das Publikum unterlaſſen dürfte, ließe ſich ein herzerſchütterndes Bild entwerfen! Wenn ich aber in dieſer Weiſe über die höhere Mädchenſchulbildung, reſp. deren Vorbereitungsklaſſen, denke, ſo brauche ich nicht erſt zu verſichern, daß ich von unſeren Gymnaſial⸗ und Realſchul⸗Vorbereitungsklaſſen alle krankhaften Tendenzen fern halten würde. Die mit einer höheren Lehranſtalt organiſch verbundene Vorſchule will vor Allem eine gute Elementar⸗ ſchule ſein. Iſt ſie nun aber Elementarſchule, ſo iſt ſie auch Erziehungsſchule und hat als ſolche beſonderen Werth. Ihren beſonderen Zwecken iſt keineswegs ausreichend gedient, wenn ſie in der Zeit vom 7.10. Lebensjahre ihren Zöglingen nur die nothdürftigſten und vielleicht ſogar mehr oder weniger geradezu äußerlichen Fertigkeiten im Leſen, Schreiben, Rechnen und in der deutſchen Orthographie ꝛc. beibringt. Da eine richtig organiſirte Vorſchule raſchere und eingehendere Ent⸗ wickelung ihrer mehr oder weniger auserleſenen Zöglinge herbeizuführen recht wohl im Stande iſt: