Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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oft vor, daß Schüler, welche mit dem zurückgelegten 14. Lebensjahre die preußiſche Realſchule 1. Ordnung verlaſſen, beſonders wenn ihnen das Aufſteigen erſchwert war, mit ſehr geringen Kennt⸗ niſſen des Franzöſiſchen ins praktiſche Leben eintreten. Gerade für ſolche Schüler iſt das von ihnen vor dem Franzäſiſchen bevorzugte Latein meiſt unbrauchbar. In welcher Weiſe würden wir nun die angedeuteten Beſtimmungen des preußiſchen Planes, welche in unſrer Realſchule zur Anwendung gebracht, ſofort als Härten empfunden würden, leicht und zweckmäßig modificiren? Etwa dadurch, daß wir die Aufeinanderfolge der beiden Sprachen umkehren, d. h. im 11. Lebensjahre das Franzöſiſche, im 12. das Latein in Angriff nehmen? Unſre Realſchule beginnt im 12. Lebensjahre ihrer Schüler(in der jetzigen 4. Klaſſe) das Engliſche. Wollte man auf dieſer Stufe zugleich das Latein anfangen laſſen, ſo würde dasſelbe das Intereſſe für das Engliſche ab⸗ ſchwächen. Deshalb muß bei uns der Unterricht im facultativen Latein früher begonnen werden. Es iſt alſo in unſeren Verhältniſſen nicht zu umgehen, daß in der unterſten Realklaſſe Franzöſiſch und Latein gelehrt wird. Daß die Erlernung dieſer beiden Sprachen nicht zu gleicher Zeit kann begonnen werden, iſt unbeſtritten. Demnach muß eine dieſer zwei Sprachen ſchon vorher begonnen werden. Welche? Die leichtere. Alſo iſt der Anfang des franzöſiſchen Unterrichts in die oberſte Klaſſe der mit unſrer Doppellehranſtalt organiſch zu verbindenden Vorſchule zu verweiſen. Daß dies nach unſeren Ver⸗ hältniſſen zweckmäßig iſt, liegt nach den vorſtehenden Entwickelungen auf der Hand. Nachdem aber dieſes conſtatirt iſt, muß gefragt werden, wie das Franzöſiſche in der Vorſchule anzuſehen, durch welche anderen Unterrichts⸗ und Erziehungsmittel es zu unterſtützen, durch welche Klaſſeneinrichtung der Vorſchule zu fördern ſei.

Wenn ich nun dieſe Fragen hier theilweiſe beantworte, ſo conſtatire ich einfach nur die Erfahrungen, die ich in früheren amtlichen Stellungen gemacht und welche von Jedem gemacht werden, der Gelegenheit hatte, von den Vorzügen einer mit einer höheren Lehranſtalt verbundenen Vorſchule Kenntniß zu nehmen. Diejenigen Schüler der Vorſchule, welche im Franzöſiſchen unterrichtet werden, bilden im Allgemeinen die oberſte Abtheilung derſelben. Es wäre ſehr zweckmäßig, wenn für dieſen Lehrgegenſtand 4 Stunden angeſetzt würden, und wenn nur die im 1 0. Lebensjahre ſtehenden Vorſchüler darin unterrichtet würden. Dieſe würden dann das in dieſem Unterrichte dar⸗ gebotene Material ſo eingehend verarbeiten können, daß ſie dann im 11. Lebensjahre in dem Gym⸗ naſium das obligatoriſche, in der Realſchule das facultative Latein mit gutem Erfolge betreiben können und nicht durch die genannten Sprachen überbürdet werden. Wenn nun die im 10. Lebens⸗ jahre ſtehenden Schüler der Vorſchule wöchentlich vier Stunden franzöſiſchen Unterricht haben, ſo iſt es nicht nöthig oder wünſchenswerth, daß ſchon die im Anfange des 9. Jahres ſtehenden Schüler mit dem Franzöſiſchen beſchäftigt werden. Wenn wir nun den Anfang des Unterrichts in der franzöſiſchen Sprache in das 10. Lebensjahr zu verlegen wünſchen, ſo kann dies angeſichts der durch dieſe Einrichtung zu ermöglichenden Vortheile der Organiſation unſrer beiden höheren Lehranſtalten keinen pädagogiſchen Bedenken unterliegen. Sieht man die Programme von recht vielen deutſchen Realſchulen durch, ſo kann man wahrnehmen, daß an vielen Orten ein Theil der Schüler im 10. Lebensjahre mit dem Erlernen einer fremden Sprache beginnt. Viele preußiſche Real⸗ ſchulen nehmen befähigte Schüler ſchon im 10. Lebensjahre ſogar in die Sexta auf. Wieſe ſchreibt(Verordnungen und Geſetze für die höheren Schulen in Preußen, 1. Band, S. 25): Die Aufnahme in die Sexta der höheren Schulen geſchieht vorſchriftsmäßig nicht vor dem