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ſagten wir im letzten Programme(S. 12):„Dieſe Einrichtung iſt zu billigen, wenn ihr die ſichere Vorausſetzung zur Seite ſteht, daß die meiſten Schüler der betreffenden Anſtalt alle 5 oder 6 Claſſen derſelben abſolviren und in den Mittel⸗ und Oberklaſſen der Anſtalt ausreichende Zeit zum gründlichen Erlernen der franzöſiſchen Sprache ſinden. Jene Einrichtung iſt aber auch nothwendig, wenn in der unterſten Claſſe der Real⸗ oder Bürgerſchule das Latein von jedem Schüler erlernt werden muß: zwei fremde Sprachen, Latein und Franzöſiſch, können nicht wohl neben einander in Angriff genommen werden. Darum verlegt der preußiſche Normalplan den Anfang des Lateins in die VI., den des Fran⸗ zöſiſchen in die V. Claſſe. Da kommt es aber freilich oft vor, daß Schüler, welche mit dem zurückge⸗ legten 14. Lebensjahre die Realſchule verlaſſen, beſonders wenn ihnen das Aufſteigen erſchwert war, mit ſehr geringen Kenntniſſen des Franzöſiſchen ins praktiſche Leben eintreten. Gerade für ſolche Schüler iſt das von ihnen vor dem Franzöſiſchen bevorzugte Latein meiſt unbrauchbar.“ In welcher Weiſe würden wir nun die angedeuteten Beſtimmungen des preußiſchen Planes, welche in unſeren Verhält⸗ niſſen zur Anwendung gebracht, ſofort als Härten empfunden würden, leicht und zweckmäßig modiſiciren? Etwa dadurch, daß wir die Aufeinanderfolge der beiden Sprachen umkehren, d. h. im 11. Lebensjahre das Franzöſiſche, im 12. das Latein in Angriff nehmen? Wenn dies auch in reinen Realſchulen zu⸗ läſſig wäre, in welchen die Leiſtungen im Latein den ähnlichen Leiſtungen der Gymnaſien beträchtlich nachſtehen können und ſollen, ſo darf doch in unſerer Anſtalt das Latein nicht für das 12. Lebensjahr aufgehoben werden, weil wir in dieſem Falle die progymnaſiale Aufgabe nicht mehr erfüllen könnten. Unſere Progymnaſialſchüler würden in dieſem Falle ſowohl das Latein, als auch das Griechiſche ein Jahr ſpäter anfangen, als auf dem Gymnaſium, d. h. ſie würden den Schülern der Gymnaſien um die Bildung eines Jahres nachſtehen und würden in ihrer eigenthümlichen Ausbildung zum Schaden ihres ſpäteren Fortkommens im praktiſchen Leben um ein Jahr zurückgehalten. Weil dies nicht geſchehen darf, ſo muß in unſerer Anſtalt das Latein eben ſo früh wie in dem Gymnaſium begonnen werden, nänlich im 11. Lebensjahre, d. i. in der unterſten Realklaſſe, welche bei uns die fünfte iſt. Wie aber in unſerer Anſtalt die Gymnaſialſchüler hinſichtlich des Lateins nicht ver⸗ kürzt werden dürfen, ſo dürfen die Realſchüler in Bezug auf das Franzöſiſche nicht beeinträchtigt wer⸗ den. Man kann letzteren nicht zumuthen, daß ſie zu Gunſten des lateiniſchen Unterrichts der Gymna⸗ ſialſchüler erſt im 12. Lebensjahre— wie es in Preußen oft der Fall iſt— das Franzöſiſche in An⸗ griff nehmen: diejenigen Realſchüler, welche das Latein nicht nöthig haben, können vielmehr Anſpruch darauf erheben, daß ſie im 11. Lebensjahre Franzöſiſch lernen, und die Gymnaſialſchüler unſrer Anſtalt, welche im bezeichneten Jahre das Latein beginnen, lernen nun das Franzöſiſche mit, da ſie im Unterricht dieſer Sprache mit jenen combinirt ſind. So iſt es alſo in unſeren Verhältniſſen gar nicht zu umgehen, daß in der unterſten Realklaſſe Franzöſiſch und Latein gelehrt wird. Daß die Erlernung dieſer beiden Sprachen nicht zu gleicher Zeit kann begonnen werden, iſt unbeſtritten. Demnach muß eine dieſer zwei Sprachen ſchon vorher, alſo im 10. Lebensjahre in der Vorſchule be⸗ gonnen werden. Welche? Die leichtere. Alſo iſt der Anfang des franzöſiſchen Unterrichts in die Vorſchule zu verweiſen. Daß dies nach unſeren Verhältniſſen nothwendig iſt, liegt auf der Hand. Und dieſe Nothwendigkeit hat unſere ſeitherige Praxis hervorgerufen. Nachdem aber dieſe Nothwendigkeit conſtatirt iſt, muß gefragt werden,„wie“ das Franzöſiſche in der Vorſchule anzuſehen, durch welche anderen Unterrichts⸗ und Erziehungsmittel es zu unterſtützen, durch welche Claſſeneinrichtung der Vorſchule zu fördern ſei.
Wenn wir nun dieſe Fragen hier theilweiſe beantworten, ſo ſagen wir damit durchaus nichts Neues, ſondern conſtatiren einfach die Erfahrungen, die wir theils ſelbſt gemacht, theils von Anderen feſtgeſtellt wiſſen. Diejenigen Schüler unſerer Vorſchule, welche auch im Franzöſiſchen unterrichtet wurden, bildeten


