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Wie lang dieſe Schule beſtanden hat, iſt aus den Akten nicht zu erſehen. Der Plan zur Gründung einer neuen Bürgerſchule(Realſchule) zum Zweck beſſerer Ausbildung der Knaben, welche ſich dem Gewerbe⸗ und Handelsſtand widmen wollten, ging von der Großh. Regierung aus.*)
Am 18. Juli 1818 macht dieſelbe dem Stadtvorſtand den Vorſchlag, eine derartige Schule zu errichten, denn die unter dem Namen Realſchule beſtehende Anſtalt verdiene den Namen einer Bürger⸗ ſchule nicht. Der Gemeinderat ging bereitwillig auf den Vorſchlag der Regierung ein, aber infolge verſchiedener Hinderniſſe geſchah nichts in der Sache bis zum Jahr 1823. Am 7. Januar dieſes Jahres wendete ſich die Regierung abermals an den Vorſtand der Stadt und ſchlug mit denſelben Gründen die Errichtung einer Bürgerſchule vor als höhere Fortſetzung der Stadtſchule, hauptſächlich für die Ausbildung der Jünglinge, welche ſich in der Folge dem Kaufmannsſtande oder dem höheren Gewerbe widmen, die eine Vorbildung in Mathematik, Zeichnen, neueren Sprachen, Geographie u. ſ. w. erfordern.„Dieſe Uenntniſſe“, heißt es in dem Protokoll wörtlich weiter,„können in einer gelehrten Schule(gemeint Gymnaſium) neben den alten Sprachen nicht in genügendem Suſammenhang und kürzerer Zeit betrieben werden.“
Wir ſehen hier alſo eine Reaktion gegen die einſeitige Ausbildung, wie ſie das Gymnaſium gab. Dieſes bildet die Vorbereitung für die Univerſität, nicht für den künftigen Raufmann und hHandwerker. Je mehr aber der Bürgerſtand aufblühte, deſto mehr mußte ſich der Wunſch nach höheren Bürgerſchulen(Realſchulen) geltend machen. Das Gymnaſium aber kam dieſen Beſtrebungen durchaus nicht entgegen, im Gegenteil: Immer mehr wurden die Lateinſchulen(die Vorbereitungs⸗ ſchulen für das Gymnaſium) in Gymnaſien verwandelt, außerdem wurde das Griechiſche immer mehr betont. So ſehen wir denn die Realſchulfrage in der Mitte der zwanziger Jahre des 19. Jahr⸗ hunderts überall auftauchen.
Auf den Vorſchlag der Regierung hin(ſ. o.), ſo heißt es in dem Protokoll weiter, beſchließt der Gemeinderat in ſeiner Sitzung vom 24. 5. 1825 die Errichtung einer Bürgerſchule, in welche nach Verbeſſerung der unteren Stadtſchulen die naben mit dem elften Jahr nicht ohne gründliche Vorbereitung nach ſtrenger Prüfung aufgenommen werden ſollten. Der Beſchluß kam aber nicht ſo bald zur Ausführung. Teils waren es Bedenken über die Koſtſpieligkeit des Projekts, teils die damals noch nicht überwundene Anſicht von der Entbehrlichkeit derartiger Inſtitute, teils die Kückſicht auf notwendig vorauszuſchickende Verbeſſerungen der Stadtſchulen, was der Ausführung in den Weg trat. Sowohl die Schulinſpektion als auch der damalige Direktor des Mainzer Gymnaſiums ſprachen ſich nämlich, zu Gutachten darüber aufgefordert, aus den angeführten Gründen gegen die Errichtung einer derartigen Schule aus. Trotzdem erneuerte am 3. 12. 1825 der Gemeinderat ſeinen Beſchluß, die Realſchule einzurichten als ein rein⸗ſtädtiſches Inſtitut unter Aufſicht eines ſtädtiſchen Schul⸗ rats. In dieſem Kuratorium(wenn wir ſo ſagen wollen) dürfe kein Lehrer der Anſtalt ſelbſt ſitzen, auch der Direktor nicht. Es ſolle beſtehen aus dem Bürgermeiſter, dem Direktor des Gymnaſiums, dem Schulinſpektor und 2 Gemeinderatsmitgliedern. Am 9. 8. 1826 wendet der Gemeinderat ſich an die Großh. Regierung mit der Bitte um Ermächtigung zur Einrichtung der Schule. Am 16. 12. 1826 antwortete die Regierung ablehnend; offenbar wollte ſie von einer rein ſtädtiſchen Anſtalt, die unter einem ſtädtiſchen Kuratorium ſtand, nichts wiſſen: Der Gemeinderat möge mit der Ausführung des Realſchulprojekts einhalten, bis man über die damals in Darmſtadt
Protokoll des Gemeinderats zu Mainz(Sitzung vom 19. Juli 1854). Der Gemeinderat hatte nämlich am 51. Mai 1854 eine Kommiſſion ernannt, um über den Zuſtand der Realſchule zu berichten, in wiefern dieſes Inſtitut dem bei ſeiner Gründung und Erweiterung beabſichtigten Zweck nicht mehr entſpricht. Die Kommiſſion beginnt ihren Bericht mit einer kurzen Mitteilung über die Entwicklungsgeſchichte der Anſtalt.


