Aufsatz 
Zur Verfassungsgeschichte des Rheinbundes
Entstehung
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21 Krieges, ihre Beschlüsse über die Organisation der Bundes-Verfassung besser reifen lassen könnten. ¹)

Am 17. Oktober enthielten die Zeitungen die Notiz:Auf eine Einladung der Könige von Bayern und Würtemberg, dass in den kriegerischen Zeiten der Bundestag in Frankfurt zu sehr gestört sei, um reife Berathschlagungen zu halten, ist beschlossen worden, dass die in Frankfurt schon eingetroffenen resp. Gesandten von dort wieder abgehen. ²)

Einen Tag vorher(am 16. Oktober) richtete der badische Gesandte Herzog ein Schreiben an Eberstein,²) in dem er zunächst im Auftrage seiner Regierung mitteilt, dass er bei der Entfernt- heit des Anscheins zu einem zum Zwecke führenden Geschäfts-Fortgang und Bearbeitung der Bundes-Angelegenheit den Befehl erhalten habe, sich zur Bearbeitung anderer Geschäfte urlaubs- weise nach Karlsruhe zu begeben, dass er aber, sobald einmal sichere Anzeichen da seien, dass seine Gegenwart wieder erforderlich und von Nutzen sei, nach Frankfurt zurückkehren werde. Auf den Vorschlag Ebersteins, eine präparative Konferenz einzuberufen, antwortet er, dass bei dem Abgang von 5 Stimmen im königlichen Kollegium(darunter Bayern und Würtemberg) wohl nicht zu erwarten sei, dass die Vorarbeiten der übrigen so leicht Zustimmung und Annahme finden würden. Deshalb sei auch der Fürst Primas vorläufig gegen eine präparative Konferenz, sie könne erst dann stattfinden, nachdem eine hinlängliche Zahl hierselbst anwesend sei; alsdann werde, nachdem eines jeden Urteil durch sorgfältige Ueberlegung zur Reife gekommen sein werde, in viel kürzerer Zeit und mit Bestand das Werk zu stande gebracht werden, sowie auf gleiche Weise die baldig gefälligste Mitteilung des fertig liegenden Entwurfs des Fundamental-Statuts die Vorbereitung, Erleichterung und Beschleunigung der dereinstigen Stimmgebungen darüber sehr befördern werde.

Dass der Fürst Primas unter diesen Umständen vorläufig sowohl auf die präparative Konferenz als auch auf den Zusammentritt des Bundestags verzichten musste, ist einleuchtend; hatte er doch wiederholt darauf hingewiesen, dass genannte Versammlungen nur zusammentreten könnten, wenn alle verbündeten Fürsten ihre Gesandten entsenden würden. Aus dem angeführten Schreiben des badisclien Gesandten lernen wir aber auch die Auffassung der badischen Regierung in betreff des Zusammen- tritts des Bundestags kennen, die sich sehr wesentlich von der bayrisch-würtembergischen unter- scheidet. Letztere Staaten waren froh, dass sie durch den Ausbruch des Kriegs ihrer Verpflichtung enthoben waren, Gesandte zu dem Bundestag zu schicken; die badische Regierung zieht ihren bereits abgeschickten Gesandten zurück,der Not gehorchend, nicht dem eignen Trieb, sie hofft aber, dass später der Bundestag doch zu stande komme. Denselben Standpunkt werden wohl, wenn uns auch bestimmte Nachrichten nicht vorliegen, auch die übrigen verbündeten Staaten ausser Bayern und Würtemberg eingenommen haben, die alle(vielleicht noch mit Ausnahme von Kleve- Berg) bereits ihre Gesandten nach Frankfurt abgeschickt hatten. Auch die Bevölkerung der rhein- bündischen Staaten sah sich durch das Vorgehen Bayerns und Würtembergs in ihren Erwartungen und Hoffnungen getäuscht und schob diesen Staaten allein die Schuld zu, dass die Versammlung des ersten Bundestags nicht zu stande kam, wenn anders Lucchesini recht hat, in dessen öfters citierten Werke) wir folgende Stelle finden:Es erregte in ganz Deutschland die höchste Ver-

¹) Lucchesini: I. c. Bd. 2, p. 68.

²) Beaulieu: I. c. Bd. 2, p. 108., ¹) Das bisher unbekannte Schreiben befindet sich in Ebersteins Nachlass: 26, I, 31. 4) Bd. 2, p. 68.