Aufsatz 
De antiquissimis Telemachiae carminibus / von Ludwig Adam
Entstehung
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möglichst wenig beeinträchtigt werde. Dieselbe Beschränkung des Nachmittagsunter- richts auf eine Lehrstunde fand aus gleicher Ursache statt am 11. und 12. Juli.

7) Am 27. Juni trat Conrector Bogler den ihm zum Gebrauche einer Cur er- theilten vierwöchigen Urlaub an. Seine Vertretung wurde in der Art besorgt, dass die beiden lateinischen Stunden(Virg. Aen.) in II a und II b von dem Professor Bern- hardt und dem Gymnasiallehrer Dr. Büsgen, die beiden griechischen Stunden(Hom. Odyss.) in IIla von dem Candidaten Steiger übernommen wurden, der deutsche und ge- schichtliche Unterricht in II a und II b(zusammen 8 St.) für die Dauer des Urlaubs cessirte und die für diesen Unterricht bestimmte Zeit von den übrigen Lehrern der Secunda auf ihre Lehrfächer verwendet wurde, so dass 1 St.(Chemie) in II b von dem Professor Dr. Kirschbaum, 2 St.(Cicero) in II b von dem Oberlehrer Seyberth, 3 St.(Mathe- matik) in IIa von dem Oberlehrer Dr. Eickemeyer, 1 St.(Französisch) in IIa von dem Gymnasiallehrer Ammann und 1 St.(Hom. Odyss.) in IIb von dem Unter- zeichneten ertheilt wurde.

8) Am 28. Juni unterzog der Herr Gebeime Regierungs- und vortragende Rath im Cultusministerium Dr. Stieve das Gymnasium einer Revision, indem er in allen Classen und bei fast allen Lehrern dem Unterrichte beiwohnte, auch selbst eine Prü- fung der Schüler vornahm, und versammelte am folgenden Tage das Lehrercollegium zu einer Conferenz, in welcher er seine bei dem Besuche der Classen gemachten Wahr- nehmungen mittheilte und an diese Mittheilungen sehr dankenswerthe Rathschläüge in Bezug auf Unterricht und Disciplin anknüpfte.

9) Am 20. Juli übernahm Conrector Bogler, der noch vor Ablauf seines Ur-

laubs, welchen er mit gutem Erfolge zu einem ärztlich vorgeschriebenen Aufenthalte ip gesunder Gebirgsgegend benutzt hatte, zu seiner Berufsthätigkeit zurückgekehrt war, seine Lehrstunden wieder, womit die oben erwähnten Vertretungen aufhörten. Da der Capdidat Steiger in Folge der Mobilmachung der Armee mit dem 18. Juli seine Lehrtbätigkeit am Gymnasium einstellen musste, so wurden die vier griechischen Stun- den in III a, welche derselbe seit dem Anfange des Schuljahrs zur Erleichterung des Conrectors Bogler ertheilt hatte, mit dem 20. Juli von dem Licentiaten Oertel über- nommen. 10) Am 23. wurde unter dem Vorsitze des Directors in Gemässheit der Ministe- rialverfügung vom 19. Juli 1870 die mündliche Maturitätsprüfung. des Abiturienten Louis von Hoffmann vorgenommen, welcher bereits in das Grossherzoglich hessische 2. Reiter-Regiment als einjährig Preibilliget eingetreten war. Demselben wurde das Zeugniss der Reife zuerkannt.

11) Am 27. Juli, dem allgemeinen Landesbettage, wurde wegen Theilnahme der Lehrer und Schüler an dem für ihre Confession angeordneten feierlichen Gottesdienste der Unterricht ausgesetzt.

12) Am 8., 9., 10., 11., 12. August wurde die schriftliche Maturitätsprüfung des Abiturienten Emil Mahr sowie diejenige der sechs erst im dritten Semester der Prima angehörenden Schüler, welche zufolge der Ministerialverfügung vom 25. Juli 1870 zur Maturitätsprüfung zugelassen worden waren und zwar der Oberprimaner Theodor van