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Beck, Jean Bonnträger, Dittmar Finkler, Wilhelm Giebeler, Karl von Hoff- mann und Karl Stahlvorgenommen. Die mündliche Prüfung der letztgenannten sechs Abiturienten fand am 20. August unter dem Vorsitze des Directors, die des Abiturienten Mahr am 23. August unter dem Vorsitze des Herrn Provinzial-Schulraths Dr. Rump el statt. Den sämmtlichen sieben Abiturienten wurde das Zeugniss der Reife ertheilt.
13) Am 29. und 30. August wurden die regelmässig am Schlusse des Sommer- semesters stattfindenden Classenprüfungen abgehalten, dagegen in Folge eines Confe- renzbeschlusses die öffentliche Schlussfeierlichkeit mit Rücksicht auf die ernste Zeit- lage ausgesetzt. Nach Beendigung der Prüfungen versammelten sich die Lehrer und Schüler in der Aula, wo der Director den Abiturienten nach einer an sie gehaltenen Anrede die ihnen zuerkannten Reifezeugnisse einhändigte und den Schülern die auf die letzte Censur gegründete Collocation bekannt machte, worauf dieselben in den Klassenzimmern von ihren Ordinarien ihre Censuren erhielten und dann in die Ferien entlassen wurden.
14) Die fünfwöchigen Herbstferien dauerten vom 31. August bis zum 4. October. Ein Ferienunterricht, wie er in früheren Jahren für Schüler der vier unteren Classen stattfand, konnte in diesem Jahre nicht eingerichtet werden, da sich zur Theilnahme an demselben im Ganzen nur 16 Schüler(4 aus VI, 7 aus V, 4 aus IV und 1 aus III b) gemeldet hatten. Da die Herbstferien durch die neueingeführte Ferienordnung auf fünf Wochen ausgedehnt worden sind, so wird der Ferienunterricht künftig vier Wochen hindurch täglich in den beiden Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr durch Lehrer des Gymnasiums ertheilt werden und ist das Honorar für denselben auf 4 Thlr. für die ganze Dauer der Ferien festgesetzt worden. Das Gymnasium befindet sich je- doch nur in dem Falle in der Lage, diesen Ferienunterricht einrichten zu können, wenn sich wenigstens 30 Schüler zur Theilnahme an demselben gemeldet haben.
15) Am 5. October begann das Wintersemester mit der Prüfung der 24 angemel- deten Schüler, von welchen 6 in die VI, 3 in die V, 7 in die IV, 3 in die III b, 4 in die IIl a und 1 in die II a aufgenommen wurden. Die feierliche Eröffnung des Wintersemesters fand am 6. October in der Aula in herkömmlicher Weise mit Gebet und Anrede des Directors statt und am 7. October nahm der Unterricht wieder seinen Anfang.
Die Lectionsvertheilung, wie solche im Sommersemester stattgefunden hatte, er- fuhr für das Wintersemester folgende Abänderungen: 1. Caplan Voigt übernahm in Folge der oben erwähnten anderweitigen Einrichtung des evangelischen Religionsunter-. richtes diesen Unterricht nicht nur in der I, in der combinirten IIa und II b, und in der combinirten III a und III b, sondern auch in V, in welcher Classe denselben im verflossenen Wintersemester der Hülfslehrer Weinmann ertheilt hatte, überdiess den hebräischen Unterricht in der II. Abth., welcher seither in den Händen des Oberlehrers Seyberth gewesen war; 2. Derselbe Nonnte in Folge dieser Stundenvermehrung die mit einem Classenordinariate verbundene Anzahl von Lehrstunden nicht ferner über- nehmen und ging daher das von ihm während des Sommersemesters verwaltete Ordi- nariat der IV nebst dem lateinischen Unterrichte in dieser Classe an den Licentiaten Oertel über; wogegen Caplan Voigt den im Sommersemester von dem Gymnasial-


