Aufsatz 
Apologetische Würdigung der Kindertaufe
Entstehung
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der Taufe überwiegend von der ſubjectiven Seite behandelt worden iſt, während die objective Seite, das eigentlich Sacramentale, in den Hintergrund geſtellt wurde. Die Kindertaufe, als ſolche, ward im Ganzen mit einer gewiſſen Zurückhaltung und Ver⸗ ſchwiegenheit behandelt, nur im Vorbeigehen von irgend einem untergeordneten Geſichts⸗ punkte erwähnt, aber nicht ausgeſprochen mit der unbedingten Nothwendigkeit eints Glaubensartikels. Da der vorherrſchenden Anſicht zufolge die freie perſönliche Ueber⸗ zeugung die erſte Grundlage für die chriſtliche Lebensentwickelung des Individuums zu ſein ſchien, ſo war es natürlich, daß die kirchliche Confirmationshandlung von Vielen auf Koſten der Kindertaufe überſchätzt wurde. Die Taufe als Kindertaufe ſchien ib⸗ nen in eine ſchiefe Stellung zum Glauben geſetzt zu ſein, indem nur ein wohlbegrün⸗ deter Glaube vermeintlich zur Taufe berechtigen konnte, und die Taufe ſchien deßhalb paſſender mit der Confirmation als deren Beſiegelung zu verbinden zu ſein. Dieſe Auffaſſung vom Weſen der Taufe iſt unwiderſprechlich baptiſtiſch, und der Baptismus hängt alſo mit einer Einſeitigkeit zuſammen, die innerhalb der Kirche ſelbſt ſich ent⸗ wickelt hat, einer Einſeitigkeit, die ſich im Allgemeinen dadurch bezeichnen läßt, daß man im Streben nach freier ſelbſäbewußter Religioſität die Bedingungen und Voraus⸗ ſetzungen der Religioſität vergaß. Im Baptismus aber tritt dieſe Einſeitigkeit auf die verderblichſte Weiſe hervor, indem er förmlich mit der Kirche bricht und ſich bier⸗ durch einer jeden reformirenden Einwirkung entzieht. Er ſucht ſeinen Irrthum dadurch in Sicherheit zu bringen, daß er ihn aus dem großen Strome der biſtoriſchen Ent⸗ wickelung auszuſcheiden und in einer äußeren Kirchengemeinſchaft zu einer feſten blei⸗ benden Geſtalt für alle Zeiten abzuſchließen ſucht. Eben dadurch macht er ſich ſelbſt nach Vermögen unyerbeſſerlich. Anſtatt ſich und ſein ſubjectives Chriſtenthum in die allgemeinen Swömungen des kirchlichen Lebens aufnehmen zu laſſen und auf dieſe Weiſe zur Wahrheit hindurch zu dringen, muß er jetzt früher oder ſpäter in die Reiye der hiſtoriſchen Verſteinerungen übergehen.

Als Reſultat dieſer biſtoriſchen Erörterung glaube ich zuſammenfaſſend nun das mnellen zu dürfen: Die Kindertaufe beginnt im apoſtoliſchen Zeitalter, ohne, aus nabeliegenden Gründen, beſonders hervorgehoben zu werden; im Beginne des dritten Zayrbunderts wird ein Widerſpruch gegen ſie erhoben, der ſie durchaus nicht als et⸗ was Neues hinſtellt, ſondern nur Bedenken einer ganz ſubjectiven und dogmatiſch nicht