Aufsatz 
Geschichte des deutschen Schulwesens in Frankfurt a. Main bis zur Gründung der Musterschule; die ersten Jahre dieser Anstalt selbst und ihre ersten beiden Oberlehrer. Anhang: 1.) Älteste Schulordnung für die deutschen Schulen zu Frankfurt/M. von 1591. 2.) Die erste öffentliche Prüfung in der Musterschule 12. und 13. Juli 1804. 3.) Das erste Schülerverzeichnis der Musterschule von 1804
Entstehung
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Tausent bringen. Man sah nämlich in diesem Schulhalten am Fastnacht Mittwoch gegen ein vorheriges schriftliches Versprechen, freizugeben, einen Versuch, den anderen die Kinder ab- spenstig zu machen. Uebrigens hatte schon zwischen Geißler und Jacobi, dessen Witwe Tausent geheiratet hatte, ein gespanntes Verhältnis bestanden. Tausent selbst hatte 1745 dem Pfarrer Griesbach ernsten Anstoß gegeben dadurch, dass er am 3. August des genannten Jahres eine Soldatenhochzeit in seiner Behausung gehabt,»dabei die ganze Nacht mit sündlichem Tantzen, häßlichem Geschrey und Springen, endlich auch mit Gezänk und Schlägerei dergestalt zugebracht worden, daßz sich die ganze Nachbarschaft darüber geärgert, auch in der Ruhe gestört worden ist.« Das geschah alles jenseits der Mainlinie. Wessen man sich aber auch diesseits versehen durfte, davon giebt wohl die Bestimmung der Schulordnung von 1591/1601 Zeugnis wenn die Schulmeister bei Strafe zweier Batzen angehalten werden bei den Quartalgeboten»was jeder anzubringen oder zu klagen, auch in gemein anzuhören, ordentlich, still und ohne einige Ca- lumnien, Injurien, Schmähen und Gotteslestern vorzubringen und Bescheidt darüber anzuhören.« Die schon erwühnten Leges von 1728 wiederholen das Verbot der ersten Schulordnung; die Schulordnung von 1765 verbietet freilich nur Plandern und Einreden bei 20 Kreuzer Strafe, aber an ärgerlichen Scenen hat es auch später nicht gefehlt.

Eine bestimmte Feststellung der Schulzeit findet sich vor 1765 in keiner Schulordnung, doch hat die dort festgesetzte Zeit im Sommer Vormittags 7 10, Nachmittags 14, Mittwoch und Samstag Nachmittag 12 wohl auch früher gegolten. Die Schulordnung von 1810 schiebt den Beginn des Unterrichts für den Winter immer um eine Stunde hinaus. Ubrigens fehlt es nicht an Konflikten der deutschen und französischen Schulen wegen der Zeit des Schulunterrichts, bei den Mädchen kommt später auch ein Konflikt mit den Nähschulen hinzu. Der Unterricht wurde mit Gebet eröffnet, welches in älterer Zeit ziemlich quantitativ aufgetreten zu sein scheint, wenigstens wurde im Anfang des 17. Jahrhunderts im Gymnasium nach geschehener Einschränkung gesprochen ein Morgensegen, dann die Oratio dominica, das Symbolum und etwa ein Psalm. Die Schulordnung von 1765 setzt für Anfang und Schluß am Morgen und Nachmittag einen kurzen geistlichen Gesang und ein»Gebät« fest, diejenige von 1810 will zu Anfang ein kurzes kind- liches Gebet abwechselnd mit dem Gesang eines passenden Verses aus einem Kinderlied der in der Musterschule eingeführten Liedersammlung, der nach unserer heutigen Anschauung freilich jede Kindlichkeit fehlt. 4

Der Schulmeister soll pünktlich zum Unterricht erscheinen und in der Schule anstän- dig gekleidet sein. Damit nahm man es freilich nicht so genau, wie die Revisionsbemerkung von 1753 zeigt.

Ferien gab es gemäß der Ordnung von 1765 bei beiden Messen je 3 Wochen, 2 Herbst- tage, den Fastnachtstag und 4 Quartal-Nachmittage, an denen die regelmäßzigen Sitzungen des Kollegiums stattfanden. Daß die Feiertage ausfielen, versteht sich von selbst. In der Meß- zeit wurde jedoch gegen besondere Vergütung auch Schule gehalten, aber da die Schulmeister oft allerlei Funktionen in der Meßzeit übernahmen, nicht selten durch die Frau oder selbst das Gesinde des Schulmeisters. Die Schulordnung von 1810 hebt die Meßferien für die Lehrer ganz auf. Besondere Kinderfestlichkeiten in der Schule, die wahrscheinlich früher unbeanstan- det geblieben waren, wurden gegen Ende des 17. Jahrhunderts nicht mehr erlaubt. 1661(die Zahl ist nicht ganz deutlich zu lesen) wurden Jakob Pau li, Joh. Georg Biedner und Joh. Glück zu Geldstrafen bezw. Gefängnis verurteilt, weil sie in der Schule ein Kinderkönigreich auf- gerichtet hätten. Das Fest bestand darin, daß durch die Schulkinder ein König erwählt und unter dem Spiel eines Spielmannes dann ein Aufzug gemacht oder vielleicht auch getanzt wurde.