Aufsatz 
Geschichte des deutschen Schulwesens in Frankfurt a. Main bis zur Gründung der Musterschule; die ersten Jahre dieser Anstalt selbst und ihre ersten beiden Oberlehrer. Anhang: 1.) Älteste Schulordnung für die deutschen Schulen zu Frankfurt/M. von 1591. 2.) Die erste öffentliche Prüfung in der Musterschule 12. und 13. Juli 1804. 3.) Das erste Schülerverzeichnis der Musterschule von 1804
Entstehung
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diese Pflicht an das neugegründete(1728 kaiserlich bestätigte) Konsistorium über unter bei- behaltener Mitbeteiligung des Ministeriums.

Aber es scheint nicht viel aus diesen Visitationen geworden zu sein. Bei den Akten ist unter dem Jahre 1735 ein Visitationsbericht zu finden, und dann 1753. Als am 29. November 1757 ein Rats-Conclusum das Konsistorium zur Verbesserung des deutschen Schulwesens aufgefordert hatte, und dieses nun von den Schulmeistern selbst Vorschläge verlangt, fordern dieselben unter anderm auch Regulierung und Wiederherstellung des Besuchs der Schulen durch die Prediger, welcher seit geraumen Jahren unterlassen, wie auch eine jährliche Generalvisitation durch das Konsistorium gemäß der in den Landschulen stattfindenden Visitation. ²⁶) Darauf geschieht denn im Jahre 1760 wieder ein Besuch der Schulen durch die Prediger, doch scheint derselbe sich nur auf 14 von den damals vorhandenen 22 Schulen erstreckt zu haben. Die Schulordnung von 1765 enthält denn auch unter Titel VI in 3 Paragraphen genauere Bestimmungen über die Schul- visitationen. Danach sollen die Schulen durch den Prediger-Konvent unter das venerandum ministerium verteilt und jede Schule ohnfehlbar wenigstens alle zwei Monate durch einen Prediger unvermutet besucht werden. Deputierte des Konsistoriums sollen aber wenigstens alle Jahre Revision oder Visitation aller Schulen vornehmen und alle Mißbräuche brevi manu abstellen. Indes auch diese Vorschrift scheint kaum durchgreifend gewirkt zu haben; man darf übrigens nicht vergessen, daß in diesem aufgeklärten Jahrhunderte nicht nur die öffentliche Erleuchtung der Köpfe von innen, sondern auch die Beleuchtung der Straßen von außen sehr im Argen lag, so daß erst 1761 sich die Stadtbehörde entschloßz, die Straßzenlaternen und deren Dienst aus der Stadtkasse zu bestreiten gegen eine Abgabe sämmtlicher Häuser und Gebäude, während vorher die Straßenbeleuchtung bis auf die drei Laternen am Römer und die Laternen an den evangelischen Kirchen nur Privatsache war. Von 1796 liegt dann erst wieder der ausführliche Hezler'sche Visitationsbericht vor, welcher Hufnagel die Grundlage zu seinen Verbesserungs- vorschlägen gab, und auf den man zurückgriff, um die Notwendigkeit der Gründung einer Musterschule zu beweisen. Der letzte ausführliche Visitationsbericht nach der durch die Pfarrer ausgeführten Schulvisitation im Januar 1809 greift über die Grenze dieser Arbeit hinaus, wird uns aber einige Materialien liefern müssen, da namentlich der Kirchner'sche Bericht uns ein Bild der Zustände am Anfang des Jahrhunderts giebt, die noch 1809 bestanden.

Nachhaltige Wirkungen hatten diese Visitationen nicht, da eben die Grundlagen ungeändert blieben, und da es zu einem regelmäßigen Besuch der Schulen überhaupt niemals gekommen ist trotz aller Festsetzungen darüber.

Obgleich die Schulmeister selbst auf Revisionen und Visitationen drangen, indem sie hofften, ihre Beschwerden bei der Gelegenheit vorbringen zu können, scheinen doch die Visitatoren hie und da auf Widerstand oder Nichtachtung gestoßen zu sein. So klagt der Bericht der Deputierten des Konsistoriums von 1753, daß trotz der Tags zuvor geschehenen Anzeige einige Schullehrer in Hauskleidern, selbst in»Mitze« und Schlafrock, erschienen seien.

Als Gegenstand des Unterrichts nennt die Schulordnung von 1591 Lesen, Rechnen und Schreiben und dazu gehörige Stücke, bevorab Katechismus, gottselige Psalmen, Sprüche der heiligen Schrift. Die von Johann Philipp Bischoff, einem der Vorsteher des Schulkollegiums, 1728 vorgelegten Leges des Teutschen Schulkollegii fügen der fast wörtlichen Wiederholung dieser Bestimmung als Erstes noch Unterweisung in Ehrbarkeit hinzu. Die Vorschläge der

²6) Letztere hat noch bis zur Aufhebung der Stellung der Konsistorien als Schulbehörde im Februar 1872 stattgefunden, wenigstens noch nach der Annexion Frankfurts.