Aufsatz 
Geschichte des deutschen Schulwesens in Frankfurt a. Main bis zur Gründung der Musterschule; die ersten Jahre dieser Anstalt selbst und ihre ersten beiden Oberlehrer. Anhang: 1.) Älteste Schulordnung für die deutschen Schulen zu Frankfurt/M. von 1591. 2.) Die erste öffentliche Prüfung in der Musterschule 12. und 13. Juli 1804. 3.) Das erste Schülerverzeichnis der Musterschule von 1804
Entstehung
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berichten, aber dieselbe setzte keine näheren Ansprüche fest, welche an den Schulmeister zu machen seien, außer bezüglich seines Glaubens. 1583 wenigstens verlangen die Predikanten, daß niemand zum Schulmeister bestellt werden solle, er sei denn vorher von ihnen examiniert, was Glaubens er sei.« Diese Glaubenswacht lassen sich die Predikanten angelegen sein; so bringen sie am 8. Mai 1556 beim Rat an, daß die Pfaffen zu St. Bartholomäi ihren Schulmeister abgeschafft und zwei Jesuiten an seiner Statt angenommen, die schon bei 40 Kinder unter ihrer IHland hätten. Besonders richtete sich aber ihre Aufmerksamkeit auf die calvinistischen Irrlehren. Die Duldsamkeit, nach welcher 1556 der Rat die Widmung der von Calvin verfaßten Harmonia Evangelica entgegengenommen und ihm 40 Goldgulden dafür verehrt hatte, ging bald vorüber infolge der Aufhetzung durch die lutherischen Predikanten, welche auch bei dem Rektor der Barfüßerschule, Knipius Andronicus(Kneip von Andernach) schlimme Ketzereien auf- spürten. Es ging allmählich soweit, daß 1592 eine»Klage sämmtlicher E. E. Raths bestellter Predikanten« eingereicht wurde,»waß schädliche ärgernus und vnheil so wohl in der Kirchen alß Politischen Regiment sich eräugne, indem den frembden der Calvinischen Secte zugethanen Prediger und Schulen ihres gefallens zu bestellen tacite gestattet wird.« So wurde denn endlich den Reformierten der letzte schwache Rest ihres Gottesdienstes verboten und auch die französisch- reformierten Schulmeister wurden vertrieben, an welcher Agitation sich auch die rechtgläubigen Schulmeister lebhaft beteiligten, um so mehr, als wohl ein solcher der reformierten Irrlehre verdächtiger Mann, wie Jean Sauvage, der neben einer französischen auch eine sehr besuchte deutsche Schule hatte, ihnen Abbruch that. So müssen 1592 Jean de Roy und Jean de Massys weichen, die allerdings das Schulrecht nie erhalten hatten; so zieht es auch Jean Sauvage vor, unter Entrichtung des 10. Pfennigs sein Bürgerrecht aufzugeben und 1597 nach Hanau zu ziehen, wo viele Reformierte Zuflucht fanden. Der Verdacht, die Jugend zu verführen, haftet aber noch ferner an seiner Tochter, Klappeters Hausfrau, die eine Winkelschule hält.

Auch die weitere Ausdehmung der Ansprüche an die Vorbildung eines deutschen Schul- meisters in dem Erlaß von Bürgermeister und Senat vom 4. September 1690(erneuert den 9. Mai 1726) hatte nicht viel auf sich. Es wurde zwar die Permission der Scholarchen zur Bedingung für die Errichtung einer Schule gemacht, und diese sollte nur stattfinden nach vorgängiger Einziehung behöriger Kundschaft durch das Ministerium wegen der Studien, Lehre und Lebenswandels des Bewerbers; aber auch jetzt wurden die vorgängigen Studien am wenigsten beachtet, es kam wesentlich auf den Glauben an. Wenn Helfenstein schon für das Jahr 1600 anführt, daß Johann Wüllenstein eine Schreib- und Rechenschule auf überreichte Probestücke habe eröffnen dürfen, so waren das offenbar freiwillige Vorlagen zu seiner Empfehlung, wie sie auch später öfter bei einer Bewerbung eingereicht wurden. Der Rat nahm das Aufsichts- recht für sich in Anspruch, aber den wesentlichsten Teil der Aufsicht überließ er den Predikanten, die sich, wie schon gesagt, hauptsächlich nur um die rechte Lehre scheinen bekümmert zu haben, wenigstens bezüglich der deutschen Schulen.

Bei der wachsenden Zahl der Schulen empfanden aber auch die Schulmeister ihrerseits das Bedürfnis einer Ordnung ihrer Verhältnisse, welche natürlich dem Geiste der Zeit gemäß nur eine zünftige sein konnte. Die nächste Veranlassung war die Unsicherheit des Liedlohnes bei dem Mangel irgendwelcher Bestimmung über den Übergang eines Schülers aus einer Schule in eine andere. Um eine F estsetzung der Lehrweise handelte es sich nicht, selbst die von ihnen beantragten Visitationen durch Scholarchen und Predikanten sollten mehr Gelegenheit geben, Beschwerden über Ubelstände nach dieser Seite hin vorzubringen, als den innern guten Stand der Schulen zu sichern. Den hauptsächlichsten Anstoß gaben auch hier allem Anschein

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